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Eine Entscheidung nach Recht und Gesetz - aber gerecht?
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- Plenargebäude im Thüringer Landtag; Foto: TomKidd
(14.09.2010) — Online-Redaktion
Der Thüringer Landtag hat am 10. September 2010 einen Antrag zur Lockerung und Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber im Freistaat Thüringen mehrheitlich abgelehnt.
Die Residenzpflicht soll zwar auf Nachbarkreise ausgedehnt werden, ermöglicht Asylbewerbern trotzdem nicht in ausreichendem Maß unabhängige Beratungsstellen zu erreichen und Ärzte aufzusuchen, die auf die Behandlung von Flüchtlingen spezialisiert sind.
Trotz der Entscheidung im Thüringer Landtag fordert die Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in einem Aufruf die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber und Menschen die mit einer Duldung in Deutschland leben. Er kann hier unterzeichnet werden.
Sicher wurden im Thüringer Landtag alle Schritte vom Antrag, der schriftlichen Anhörung, der Beratung im Innenausschuss, der Aussprache im Plenum und der abschließenden Abstimmung eingehalten. Nach demokratischen Regeln entscheidet dann ein Parlament über Annahme oder Ablehnung. Diese Entscheidung ist rechtens aber ist sie auch gerecht?
Das biblische Menschenbild macht keinen Unterschied zwischen den Bürgern eines Landes und den Menschen, die aus welchen Gründen auch immer ihr Land verlassen mussten und um Asyl bitten. Im 2. Buch Mose 22,20 wird sogar angemahnt: "Du sollst die Fremden nicht bedrängen und bedrücken". Das Menschenbild aus der Bibel ist auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingeflossen. Danach ist die Würde des Menschen unantastbar und jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
Deutschland ist bislang der einzigste EU-Staat mit einer Residenzpflicht für Asylbewerber (laut Wikipedia). Jede unberechtigte Verletzung der Residenzpflicht wird als Straftat geahndet und für jeden zu bewilligenden Antrag zur kurzzeitigen Erweiterung des Residenzbereiches werden je nach Bundesland bis zu zehn Euro Gebühren fällig.
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