Startseite » Aktuell & Presse » Pressemitteilungen » Archiv Pressestelle Eisenach

 

Bitte füllen Sie die mit einem * gekennzeichneten Felder aus.

Artikel versenden als E-Mail

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein: Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. um im Fall eines Übertragungsfehlers eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird die EKM die IP-Adresse jedes Nutzers der versandten E-Mail beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird die EKM die Daten zur Rechtsverfolgung herausgeben.

 

PM 85 — 30.07.2010

EKM plädiert für Abschaffung der Residenzpflicht durch Bundesrat

Asylbewerber sollen sich frei bewegen dürfen

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) begrüßt die geplante Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber in Thüringen, plädiert jedoch für weitreichendere Regelungen als von der Landesregierung vorgesehen. So sollen sich Flüchtlinge unbeschränkt frei bewegen können - zunächst im Freistaat und perspektivisch in ganz Deutschland. Deshalb ermutigt die EKM die Landesregierung, sich für eine komplette Abschaffung der Residenzpflicht im Bundesrat einzusetzen. Auch für geduldete Flüchtlinge soll es keine Beschränkungen geben. Die EKM hat Stellungnahmen zum Thema an den Innenausschuss des Landtages sowie die Landesregierung eingereicht.

"Wir fordern seit Jahren die Abschaffung der Residenzpflicht - sie ist nicht notwendig", sagt Petra Albert, Migrationsbeauftragte der EKM. "Da Thüringen relativ kleine Verwaltungseinheiten hat und die Anzahl der Flüchtlingen gering ist, gibt es Probleme bei der für Migrantinnen und Migranten notwendigen Infrastruktur. So fehlt ein flächendeckendes Netz unabhängiger Beratungsstellen. Außerdem leiden viele Flüchtlinge unter der Vereinzelung, denn sie dürfen ihre Freunde in anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten nicht einfach besuchen", betont Albert. Bis die Residenzpflicht generell abgeschafft ist, plädiert sie für eine Lockerung, die jedoch umfassender sein soll als von der Landesregierung geplant. Davon könnten zum einen die Betroffenen profitieren, zum anderen würden die Behörden entlastet.

Für die Betroffenen werde durch die Abschaffung der Residenzpflicht die Kontaktpflege zu Freunden und Bekannten erleichtert. Zudem könnten sie soziale Einrichtungen und unabhängige Beratungsstellen für Asylangelegenheiten sowie Migranten-Netzwerke und interkulturell kompetente Fachärzte einfacher aufsuchen, denn die gebe es im Freistaat nur in wenigen Landkreisen. So darf das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Jena bisher von den meisten Betroffenen nur mit Erlaubnisschein besucht werden. Auch der uneingeschränkte Besuch der Stadt Erfurt bleibe den meisten Asylbewerbern trotz der vielen wichtigen Kontaktstellen nach den Planungen der Landesregierung verwehrt. Außerdem gebe es im Freistaat Thüringen keine flächendeckende Möglichkeit zur Religionsausübung, so dass beispielsweise das Aufsuchen eines muslimischen Gebetshauses gegenwärtig für viele Asylbewerber ohne Erlaubnisschein nicht möglich sei. "Wir bitten die Landesregierung, ihren Entwurf einer Thüringer Verordnung zu überdenken und die geplante Lockerung der Residenzpflicht aufgrund der örtlichen Verhältnisse in Thüringen deutlich großzügiger zu gestalten als geplant", sagt Petra Albert.

Hintergrund:
Asylbewerber dürfen sich bisher in Thüringen grundsätzlich nur in dem von der Ausländerbehörde zugewiesenen Gebiet und damit nur in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt aufhalten. Falls sie das Gebiet verlassen wollen, brauchen sie in der Regel eine Verlassenserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss. In einem Antrag fordert die Fraktion der FDP im Thüringer Landtag, dass eine Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber im Freistaat geprüft werden soll. Diesen Antrag hat der Innenausschuss zum Anlass für eine schriftliche Anhörung zum Thema genommen. Die Landesregierung hat einen "Entwurf einer Thüringer Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung" vorgelegt und ebenfalls ein schriftliches Anhörungsverfahren gestartet. In dem Entwurf wird das frei zugängliche Gebiet für Asylbewerber auf angrenzende Landkreise und kreisfreie Städte erweitert, für alle anderen Gebiete brauchen sie jedoch weiterhin eine Verlassenserlaubnis.

 

Bei Rückfragen:
Susanne Sobko, 0162-2048755

 


Archiv Pressestelle Eisenach

Unser Pressearchiv beinhaltet alle Informationen in chronologischer Reihenfolge.

 

 

Abonnieren

Die RSS-Feeds der EKM im Überblick.


Audio & Video

Sie benötigen das Flash Plug-In um den Player zu sehen.
Artikel anzeigen

 

Sie benötigen das Flash Plug-In um den Player zu sehen.

 

Aktionen

Residenzpflicht für Asylbewerber abschaffen!
Stellungnahmeverfahren zum gemeinsamen Finanzsystem der EKM
Internet-Plattform geistreich.de - Projekte aus der EKM
Hilfe für Pakistan
Evangelisches Jugendcamp 2010
1. Mitteldeutscher Kirchentagskongress
Landeskirchenmusiktage 2010
Ansprechstellen für Missbrauchsopfer
www.mitteldeutschland.evangelisch.de
Kirche auf der Landesgartenschau in Aschersleben
Fragen zur Kirchensteuer
Offene Kirchen in Mitteldeutschland