Die Evangelischen Beauftragten bei den Landtagen und Regierungen
Die von den Landtagen auf den Weg gebrachten Gesetzesvorhaben berühren oft auch Belange der evangelischen Kirchen. Die Interessen der jeweiligen Landeskirchen gegenüber den Landesregierungen und Länderparlamenten vertreten die Evangelischen Beauftragten. Sie sind zugleich Ansprechpartner für die staatlichen Stellen.
Diese Interessenvertretung geschieht durch die Vermittlung kirchlicher Anliegen in die entsprechenden staatlichen Ebenen, durch Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben und durch Begleitung der politischen Willensbildung. Angeregt wird auch der Dialog zwischen Staat, Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen, den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, dem jeweiligen Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindebund.
Unabdingbar hierfür ist eine enge Abstimmung mit der katholischen Kirche. Anliegen der Beauftragten ist auch, das Verhältnis von Staat und Kirche grundsätzlich zu reflektieren und auf die Bedeutung von Glauben und Kirche für das gesellschaftliche Miteinander hinzuweisen.
In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) gibt es Evangelische Büros in den Landeshauptstädten
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