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Aufgaben der Regionalbischöfe

  • Sie vollziehen Ordinationen im Auftrag des Landesbischofs.
  • Sie visitieren Kirchenkreise und Kirchengemeinden nach Maßgabe der Visitationsordnung.
  • Sie wirken bei Personalentscheidungen nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung mit.
  • Sie übernehmen im Auftrag des Landeskirchenrates gesamtkirchliche Aufgaben.
  • Sie führen die Superintendenten in ihren Dienst ein, versammeln diese regelmäßig in Konventen, tauschen mit ihnen Erfahrungen aus und beraten mit ihnen über gemeinsame Aufgaben.
  • Sie begleiten die Superintendenten in ihrem Leitungsdienst, werden von diesen über wichtige Angelegenheiten unterrichtet und nehmen nach Maßgabe der kirchlichen Ordnung im Zusammenwirken mit dem Landeskirchenamt Funktionen der Dienstaufsicht über die Superintendenten ihres Propstsprengels wahr.
  • Sie halten Kontakt zu den Leitern und den Verwaltungsräten der Kreiskirchenämter ihres Propstsprengels.
  • Sie fördern durch wechselseitige Information den Kontakt zwischen den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Diensten, Einrichtungen und Werken ihres Propstsprengels und den Organen der Leitung und Verwaltung der Landeskirche.
  • Die Regionalbischöfe sind Mitglieder des Bischofskonventes, des Landeskirchenrates und beratende Mitglieder der Landessynode.

aus Artikel 72 der Verfassung der EKM


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