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Zusammensetzung des Landeskirchenrates

Das 23-köpfige Leitungsgremium trifft konzeptionelle Entscheidungen und vertritt die Landeskirche nach außen. Der Landeskirchenrat erlässt zudem Verordnungen und sorgt für die Umsetzung von Synodenbeschlüssen. Qua Amt gehören zum Landeskirchenrat (LKR) die Landesbischöfin als Vorsitzende, die Regionalbischöfe und der reformierte Senior, die Präsidentin und die Dezernenten des Landeskirchenamtes, der Präses der Landessynode, der Leiter des Diakonischen Werkes. Acht Mitglieder werden aus der Landessynode in das Gremium gewählt, darunter mindestens sechs Mitglieder, die hauptberuflich nicht in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen.

 


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