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Förderprogramme in Brandenburg

 

Wohnungsbaufoerderung

 Wohnungsbauförderung

1. Ziel der Förderung
- Förderung innerörtlichen Wohneigentums im Wohnungsbestand und durch Neubau
- Neubau, Ersterwerb, Ausbau, Erweiterung Umwandlung
- Herrichtung und Grundinstandsetzung

2. Förderumfang
- Grundförderung: Baudarlehen I <20.448,- €
- Zusatzförderung durch weitere Baudarlehen II
- Baudarlehen I u. III zinslos, Tilgung 12,5% jährl. Zum 30.03
- Baudarlehen II zunächst zinslos, Tilgung 1%

3. Antragsinhalt
- Sammelantragsverfahren der verschiedenen Förderprogramme möglich
- anstreben einer Kumulation
- für künftige Bauherren mit konkreten Bauabsichten in nächsten 6 Monaten ist im Wohneigentumsprogramm eine Finanzierungsberatung bei ILB vorgeschrieben

4. Zu beachten ist


5. Antragsverfahren:
- kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel
- ILB ist antragsanehmend und Bewilligungsstelle
- für Bearbeitung einmaliges Entgeld von 1% der gewährten Fördermittel und für Darlehensverwaltung laufendes Entgelt von 0,5% p.a. vom jewiligen Restkapital von ILB erhoben

6. Kontakt:
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
(ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam

www.ilb.de



Redaktion
Förderprogramme

Landeskirchenamt der EKM
Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de

 

Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen


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