Förderprogramme in Brandenburg
Wohnungsbaufoerderung
Wohnungsbauförderung
1. Ziel der Förderung
- Förderung innerörtlichen Wohneigentums im Wohnungsbestand und durch Neubau
- Neubau, Ersterwerb, Ausbau, Erweiterung Umwandlung
- Herrichtung und Grundinstandsetzung
2. Förderumfang
- Grundförderung: Baudarlehen I <20.448,- €
- Zusatzförderung durch weitere Baudarlehen II
- Baudarlehen I u. III zinslos, Tilgung 12,5% jährl. Zum 30.03
- Baudarlehen II zunächst zinslos, Tilgung 1%
3. Antragsinhalt
- Sammelantragsverfahren der verschiedenen Förderprogramme möglich
- anstreben einer Kumulation
- für künftige Bauherren mit konkreten Bauabsichten in nächsten 6 Monaten ist im Wohneigentumsprogramm eine Finanzierungsberatung bei ILB vorgeschrieben
4. Zu beachten ist
5. Antragsverfahren:
- kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel
- ILB ist antragsanehmend und Bewilligungsstelle
- für Bearbeitung einmaliges Entgeld von 1% der gewährten Fördermittel und für Darlehensverwaltung laufendes Entgelt von 0,5% p.a. vom jewiligen Restkapital von ILB erhoben
6. Kontakt:
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
(ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
www.ilb.de
Kontakt
Landeskirchenamt
Dienststelle Eisenach
Marcus Schmidt
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Strasse 2a
99817 Eisenach
Fon 03691/678-432
Marcus.Schmidt@ekmd.de
Dienststelle Magdeburg
Susann Bähre
Leibnizstraße 50
39104 Magdeburg
Fon 0391/5346-564
Susann.Baehre@ekmd.de
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