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Förderprogramme in Brandenburg

 

Denkmalpflege

Ministerium für Stadtentwickl. , Wohnen u. Verkehr - Denkmalpflegerische Maßnahmen

1. Ziel der Förderung
- Förderung von Erneueungsgebieten als Gesamtmaßnahme

2. Förderumfang
Finanzierungsanteil: <80 %

3. Antragsinhalt
- Projektförderung
- auf Grundlage der Förderrichtlinie ´99 vom 12.02.1999

4. Zu beachten ist
- kommunale Mitleistung >20%
- keine rückzahlbare Zuweisung

5. Antragsverfahren:
Einsendeschluss beim Fördermittelgeber: 01.06.d.Vorjahress

6. Kontakt:
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
Henning-von-Treskow-Str. 2-8
14467 Potsdam



Redaktion
Förderprogramme

Landeskirchenamt der EKM
Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de

 

Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen


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