Förderprogramme in Brandenburg
Denkmalpflege
Ministerium für Stadtentwickl. , Wohnen u. Verkehr - Denkmalpflegerische Maßnahmen
1. Ziel der Förderung
- Förderung von Erneueungsgebieten als Gesamtmaßnahme
2. Förderumfang
Finanzierungsanteil: <80 %
3. Antragsinhalt
- Projektförderung
- auf Grundlage der Förderrichtlinie ´99 vom 12.02.1999
4. Zu beachten ist
- kommunale Mitleistung >20%
- keine rückzahlbare Zuweisung
5. Antragsverfahren:
Einsendeschluss beim Fördermittelgeber: 01.06.d.Vorjahress
6. Kontakt:
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
Henning-von-Treskow-Str. 2-8
14467 Potsdam
Redaktion
Förderprogramme
Landeskirchenamt der EKM
Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de
Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen
Audio & Video
Aktionen








