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Kirchliche Förderprogramme

 

Schulinvestitionsfonds EKM

Antragsformalitäten für den Schulinvestitionsfonds der EKM

Anbei die Angaben zur Einreichung eines Antrages auf Förderung aus Mitteln des Schulinvestitionsfonds:

Der Antrag sollte enthalten:
1. eine Baubeschreibung
2. genaue Kostenschätzung
3. konkrete Finanzierungspläne
4. Grundbuchauszüge, die nachweisen, dass der Trägerverein Eigentümer ist bzw. ein eigentumsgleiches Recht hat
5. Übersichtspläne, Lagepläne mit eingezeichnetem Projekt, ggf. eine Stellungnahme bzw. Unbedenklichkeitserklärung der Bauaufsichtsbehörde
6. ein Votum des Kirchenkreises
7. ein Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägervereins

Die Förderung durch den Schulinvestitionsfonds soll grundsätzlich nachrangig im Sinne von § 1 Abs. 3 der Richtlinie erfolgen. Außerdem kann der geförderte Anteil gemäß § 2 Abs. 3 der Richtlinie höchstens einen Anteil von 50% der Kosten des geplanten Investitionsvorhabens betragen.

Zu richten ist der Antrag an den Finanzausschuss der EKM, Herrn KR Bolduan.


Redaktion
Förderprogramme

Landeskirchenamt der EKM
Marcus Schmidt
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Fon 0361/51800-553
Marcus.Schmidt@ekmd.de

 

Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de

 

Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen


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