Kirchliche Förderprogramme
Schulinvestitionsfonds EKM
Antragsformalitäten für den Schulinvestitionsfonds der EKM
Der Antrag sollte enthalten:
1. eine Baubeschreibung
2. genaue Kostenschätzung
3. konkrete Finanzierungspläne
4. Grundbuchauszüge, die nachweisen, dass der Trägerverein Eigentümer ist bzw. ein eigentumsgleiches Recht hat
5. Übersichtspläne, Lagepläne mit eingezeichnetem Projekt, ggf. eine Stellungnahme bzw. Unbedenklichkeitserklärung der Bauaufsichtsbehörde
6. ein Votum des Kirchenkreises
7. ein Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägervereins
Die Förderung durch den Schulinvestitionsfonds soll grundsätzlich nachrangig im Sinne von § 1 Abs. 3 der Richtlinie erfolgen. Außerdem kann der geförderte Anteil gemäß § 2 Abs. 3 der Richtlinie höchstens einen Anteil von 50% der Kosten des geplanten Investitionsvorhabens betragen.
Zu richten ist der Antrag an den Finanzausschuss der EKM, Herrn KR Bolduan.
Redaktion
Förderprogramme
Landeskirchenamt der EKM
Marcus Schmidt
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Fon 0361/51800-553
Marcus.Schmidt@ekmd.de
Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de
Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen
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