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Förderprogramme im Freistaat Sachsen

 

Unterstützung aus dem Fonds der VELKD zur Projektförderung Ost

Hier finden Sie die Vergaberichtlinien
eine befürwortende Stellungnahme der Landeskirche ist erforderlich

1. Zuwendungszweck
Der Fonds zur Projektförderung Ost dient dazu, die östlichen Gliedkirchen in ihrem Bemühen um die Ausbreitung des Glaubens zu unterstützen und über eine gemeinsame Aufgabenerfüllung die Gemeinschaft in der VELKD zu fördern. Die Rechtsgrundlage bilden die Verfassung der VELKD (Art. VII, Nr. 1) und der Beschluss der Generalsynode der VELKD aus dem Jahr 2002 (Drucksache Nr. 48/2002) für die Haushaltsjahre 2003/2004.

2. Gegenstand der Förderung
Personal- und Sachkosten können einmalig gefördert werden.

3. Zuwendungsempfänger
Auf Antrag werden östliche Gliedkirchen der Vereinigten Kirche, ihren Gemeinden, Einrichtungen und Werken Zuschüsse gewährt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen
Das Projekt, für das Fördermittel beantragt wird, muss eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen:

- als beispielhaftes Projekt über die christliche Botschaft informieren und 
  öffentlich Interesse für den Glauben und die Kirche wecken

- in Gemeinden und durch Werke missionarische Impulse für den
  Gemeindeaufbau geben

- die Zusammenarbeit zwischen den Gliedkirchen der VELKD durch gemeinsame
  Projekte fördern.

Gefördert werden insbesondere Projekte, die inhaltlich und methodisch in den genannten Zielbereichen Neues erproben. Regelaufgaben können nur dann einmalig gefördert werden, wenn in Projektform neue, auch öffentlichkeitswirksame Formen der Aufgabenbewältigung aufgezeigt werden.

Das Vorhaben muss Projektcharakter haben, also eine klare Befristung erkennen lassen.

5. Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendungen werden in Form eines Zuschusses als sog. Festbetragsförderung bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

6. Antragsverfahren
Anträge sind in der Planungsphase, vor Beginn der Durchführung des Projektes, an das Lutherische Kirchenamt, Richard-Wagner-Straße 26, 30177 Hannover, zu richten.
Die Anträge müssen eine ausführliche Projektbeschreibung und einen detaillierten Kostenplan enthalten.
Eine befürwortende Stellungnahme der jeweiligen Landeskirche ist notwendig.
Über die eingegangenen Anträge entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel das Lutherische Kirchenamt. Die Kirchenleitung erhält turnusmäßig Bericht.
Die Zuwendungen werden nach der Bewilligung an die Antragsteller ausgezahlt. Die zuständigen Kirchenleitungen werden davon unterrichtet.
Der Verwendungsnachweis muss nach Abschluss des Projektes in Form einer Dokumentation, die auch eine Kostenübersicht enthält, erbracht werden. Bewilligte und nicht verbrauchte Mittel werden zurück gefordert.

7. Bekanntmachung und Informationen
Das Lutherische Kirchenamt informiert die Kirchenleitungen und die Ämter für Gemeindedienst der Gliedkirchen über die Vergaberichtlinien, das Verfahren und die Ziele der Projektförderung Ost.

8. Inkrafttreten
Die Vergaberichtlinien für den Fonds Projektförderung Ost treten mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig treten die Vergaberichtlinien vom 15. Oktober 1998 außer Kraft.

Nähere Informationen erhalten Sie auch von:

Herrn Oberkirchenrat Dr. Norbert Dennerlein

Tel.:    0511 / 6261-235
Fax.:   0511 / 6261-211
EMail: dennerlein@velkd.de

 



Redaktion
Förderprogramme

Landeskirchenamt der EKM
Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de

 

Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen


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