Förderprogramme in Sachsen-Anhalt
Zuwendung für Denkmalpflege
im Bundesland Sachsen-Anhalt
1. Ziel der Förderung
- kulturhistorisch bedeutende Kulturdenkmale
- Gefahrenabwendung
- Förderung der nachhaltigen Nutzung
- Objekte mit Modellcharakter
2. Förderumfang
< 49 %
3. Antragsinhalt
- Formular
- Projektbeschreibung (Text, Zeichnung,Foto)
- Zeitlicher Ablaufplan
- Finanzierungsplan
- Kostenschätzung
- Nachweis der Eigenmittel/Drittmittel (GKR/KKR Beschluß)
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug/Katasterplan)
- Denkmalrechtliche Stellungnahme
- Landeskirchliches Votum (Kirchliches Bauamt)
- Stellungnahme des Baupflegers
4. Zu beachten ist
- Eigenanteil min. 10%
- die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein (ggf. vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen)
- Konzeptänderungen sind anzuzeigen
- 31.12 Ende des Bewilligungszeitraumes
5. Antragsverfahren
- Antrag (1X Originalund 1X Kopie für das Kirchenamt) beim KKA zur Einholung der Stellungnahmen der UdsB, des LDA und des Landeskirchenamtes enreichen.
- Alle Anträge sind als Kopie zur Prioritätensetzung an das Kirchliche Bauamt im Kirchenamt Magdeburg einzusenden.
- Einreichung der gesammelten Anträge nach Vorliegen aller Stellungnahmen durch den Baupfleger
Einsendeschluss: 01.08. des Vorjahres
6. Kontakt
Landesverwaltungsamt
Referat 206
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Frau Röseler
0391 567 2746
Redaktion
Förderprogramme
Landeskirchenamt der EKM
Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de
Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen
Audio & Video
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