Stiftungen

 

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Zuwendung für Denkmalpflege

1. Ziel der Förderung
 - kulturhistorisch bedeutende Kulturdenkmale erhalten
 - Gefahrenabwendung
 - Förderung der nachhaltigen Nutzung
 - Objekte mit Modellcharakter

 2. Finanzierung
 bis zu 33%

 3. Antragsinhalt
 - Formular
 - Sachbericht
 - Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege
 - Kostenschätzung Finanzierungsplan
 - Kostenberechnung nach DIN 276
 - Fotodokumentation
 - Zeichnungen (falls vorhanden)
 - Stellungnahme Kirchliches Bauamt/ Baupfleger

4. Antragsverfahren
Grundsätzlich wird empfohlen, zuvor einen telefonischen Kontakt mit der DSD bzgl. einer Vorabprüfung zur Förderfähigkeit des Projektes herzustellen. 

Sollte die Förderfähigkeit gegeben sein, wird seitens der DSD ein Antragsformular zugesendet.

Antrag:
- 2-fach (1 mal Original DSD zzgl. eine Kopie für das EKM-Landeskirchenamt), einzureichen über das zuständige Kreiskirchenamt
- Entscheidung im Januar lfd. Jahres
- Einsendeschluss: jeweils zum 31.08. des Vorjahres


5. Kontakt
Deutsche Stiftung Denkmalschutz



Redaktion
Förderprogramme

Landeskirchenamt der EKM
Marcus Schmidt
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Fon 0361/51800-553
Marcus.Schmidt@ekmd.de

 

Susann Bähre
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0361/5346-563
Susann.Baehre@ekmd.de

 

Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen


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