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Förderprogramme des Freistaates Thüringen

 

Freistaat Thüringen - Städtebauförderung

Der Freistaat Thüringen gewährt nach den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - ThStBauFR)und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes.

Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - ThStBauFR)
veröffentlicht: Thüringer Staatsanzeiger Nr.45/2005; S.2105

Der Förderbereich umfasst unter anderem die

Thüringer Förderinitiative Kirchen

Ziel der Initiative
Ziel der Initiative ist die Sicherung und Instandsetzung von Kirchengebäuden und kirchlichen Einrichtungen als städtebauliche Dominanten, um den weiteren Bestand aus landeskulturellen Gründen zu gewährleisten.

Fördervoraussetzungen
Die Landeskirchen erarbeiten Prioritätenlisten, die die Rangfolge für die Sicherungsmaßnahmen festlegen. Dabei ist die zügige Fortführung der Maßnahmen im Bereich der für die Städtebauförderung nicht zuwendungsfähigen Ausgaben, insbesondere im Innenausbau der o.g. Gebäude, zu prüfen. Die Prioritätenlisten werden jährlich fortgeschrieben und sind mit den Kommunen abzustimmen, sie werden bei der jährlichen Programmaufstellung als Einordnungskriterium herangezogen.

Fördermittelempfänger sind die Kommunen, diese geben die Fördermittel an die Eigentümer weiter. Der Mitleistungsanteil der Gemeinde kann durch Mittel des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie reduziert werden. Die Eigentümer werden für die nach o.g. Prioritätenliste abgestimmten Maßnahmen mit einem angemessenen Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben der Städtebauförderung belastet.

Förderinhalte
Zuwendungsfähig sind vorrangig die Ausgaben für die bauliche Sicherung und die Außeninstandsetzung wie Dach, Fassade, Fenster, einschließlich der anteiligen Planungskosten für diese Maßnahmen.

Die Prioritätensetzung erfolgt durch die Kirchenbaureferenten/innen der Kreiskirchenämter.



Redaktion
Förderprogramme

Landeskirchenamt der EKM
Marcus Schmidt
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Fon 0361/51800-553
Marcus.Schmidt@ekmd.de

 

Bitte beachten:
Ansprechpartner finden Sie immer bei den einzelnen Förderprogrammen


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