Förderprogramme des Freistaates Thüringen
Freistaat Thüringen - Photovoltaische Solarenergieanlagen
Was wird gefördert?
Die Errichtung von photovoltaischen Solarenergieanlagen zurStromerzeugung.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Voraussetzungen:
Gefördert werden kann:
- wenn das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird,
- wenn der Antragsteller die Gewähr für eine gesicherte Gesamtfinanzierung bietet, - wenn nicht vor der Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen wurde,
- wenn die Anlage mind. eine Leistung von 1 kW hat.
Die weiteren Voraussetzungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Wieviel wird gefördert?
Zuwendungen in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung):
- 500,- EUR je kWp installierte elektrische Leistung bis zu einem Höchstbetrag
von 5.000,- EUR je Vorhaben.
Wo und wie wird beantragt?
Auf formgebundenen Antragsformularen bei der:
Thüringer Aufbaubank
PF 900244
99105 Erfurt
oder
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel.: 0361 - 74470
Internet: http://www.aufbaubank.de
Quelle:
- Thüringer Staatsanzeiger 49/2001
- sowie Ergänzung und Änderung der Richtlinie vom 12.10.2001, veröffentlicht im
ThürStAnz Nr. 4/2004 S. 227
Kontakt
Landeskirchenamt
Dienststelle Eisenach
Marcus Schmidt
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Strasse 2a
99817 Eisenach
Fon 03691/678-432
Marcus.Schmidt@ekmd.de
Dienststelle Magdeburg
Susann Bähre
Leibnizstraße 50
39104 Magdeburg
Fon 0391/5346-564
Susann.Baehre@ekmd.de
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