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Kirchenbau

"Damit die Kirche im Dorf bleibt..."
3.862 Kirchen und Kapellen gehören zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). In den Kirchen treffen sich die Christen zum Gottesdienst, um zu beten, zu singen und zu feiern - auch, um nachzudenken über Gott und die Welt. So sind die Kirchen Zeugnisse des Glaubens. Aber sie sind auch Kulturdenkmale. Sie prägen das Orts- oder Stadtbild und sie sind wichtig für die Identität, nicht nur der Kirchgemeinde, sondern der ganzen Wohngemeinde. Wo Gotteshäuser gebaut und erhalten werden, ist das ein Zeichen für eine lebendige Gemeinschaft.

Für ihre Gebäude ist jede Kirchengemeinde selbst verantwortlich. Die Kirchengemeinden werden jedoch unterstützt durch die landeskirchliche Bauberatung. Diese hilft bereits im Vorfeld der Planung, bei der Grundlagenermittlung. So können erheblich Kosten bei der Erhaltung und Sanierung gespart werden. Diese neutrale Beratung ist eine kostenfreie Dienstleistung der Landeskirche für ihre Kirchengemeinden und hat zugleich dienstaufsichtliche Funktion.

Die unmittelbare Beratung der Kirchgemeinden wird durch die Kirchenbaureferenten/innen der Kreiskirchenämter bzw. Baupfleger/innen der Kirchlichen Verwaltungsämter wahrgenommen. Sie beraten nicht nur in bautechnischer Hinsicht, sondern sie wirken auch bei der Aufstellung von prüffähigen Kosten- und Finanzierungsplänen mit. Und sie helfen bei der Akquise von Fördermitteln.

 

Fördervereine
Auf dem Gebiet der ehemaligen Kirchenprovinz Sachsen gibt es seit vielen Jahren eine gute Zusammenarbeit zwischen Kirchbaufördervereinen und dem Kirchenamt. Dazu kommt eine zunehmend sich entwickelnde Kooperation zwischen den Kirchbaufördervereinen untereinander; ausgetauscht werden beispielsweise Erfahrungen mit Födermaßnahmen der Bundesländer, bei der Akquise von Mitteln.
Einmal im Jahr lädt das Landeskirchenamt alle Fördervereine zu einem Austausch ein. Alle interessierten Fördervereine, seien es nun Kirchbau-, Orgel-, Glockenfördervereine, sind herzlich eingeladen sich registrieren zu lassen. Sie erhalten dann Informationen und natürlich auch die Einladung zum Jahrestreffen.

 

Glockendenkmalpflege
Die Geschichte der Kirchenglocken läßt sich für den mitteldeutschen Raum bis in das 8. Jahrhundert n.Chr. zurückverfolgen. Ihr individueller Klang prägt für eine lange Zeit das Orts- oder Stadtbild. Glocken werden somit zu Stimmen der sie beherbergenden Architektur.
Die originäre Funktion der Kirchenglocken ist die, die Christen zum Gebet und zum Gottesdienst zu rufen. Das Glockenläuten ist durch Artikel 4 Abs. II des Grundgesetzes geschützte Religionsausübung. Glocken werden durch einen liturgischen Akt (Widmung) zu kirchlich-öffentlichen Sachen (res sacrae). Glocken sind schützenswerte Kunst-, Kultur- und Musikdenkmäler.

Kirchengeläute - immer aus der Einheit von Glocken, Armaturen (Joche, Klöppel, Lager), elektrischen Läutemaschinen und Glockentragwerk bestehend - stehen baulich mit dem Kirchengebäude in enger Wechselwirkung. Aus diesem Grunde bedürfen jegliche Restaurierungsmaßnahmen an Läuteanlagen und Turmuhren sowie Neuanschaffungen von Glocken grundsätzlich einer neutralen und unabhängigen Beratung der Kirchengemeinden durch die landeskirchlich bestellten Glockensachverständigen. Diese formulieren auch die denkmalpflegerischen Zielstellungen.

 

Kirchliches Kunstgut
150.000 historischen Ausstattungsgegenstände aus zehn Jahrhunderten besitzen die Kirchengemeinden der EKM, darunter wertvolle Altäre, Taufsteine, Skulpturen, Kruzifixe, Gemälde und Abendmahlsgeräte - eindrucksvolle Glaubenszeugnisse, die in der Vergangenheit von Stiftern und Kirchengemeinden oft unter großen finanziellen Opfern angeschafft wurden. Darüber hinaus haben sie einen hohen künstlerischen, geschichtlichen und materiellen Wert. Den Kirchengemeinden als Eigentümern obliegt die Erhaltungspflicht für ihre Ausstattung. Um Schäden am Bestand zu vermeiden, darf eine restauratorische Bearbeitung nur mit landeskirchlicher Begleitung und Genehmigung erfolgen.
Die Kunstgut-Fachreferentinnen unterstützen die Kirchgemeinden bei ihren Erhaltungsbemühungen und sind Ansprechpartnerinnen für alle Fragen des Kunst- und Kulturgutes:

  • Beratung und Begleitung der Kirchengemeinden bei der Sicherung, Restaurierung, sachgerechten Aufbewahrung und Pflege der Kirchenausstattung,
  • Unterstützung bei der notwendigen Abstimmung mit der staatlichen Denkmalpflege und bei der Einwerbung von Fördermitteln
  • Fachliche Leitung der Inventarisation bzw. Kunstgut-Erfassung,
  • Vorbereitung von Leihverträgen z.B. mit Museen,
  • Beratung bei Neuanschaffungen (moderne Kunst)


Kontakt

Referat Bau im Landeskirchenamt
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 2a

99817 Eisenach

Kirchenoberbaurat Bernd Rüttinger
Fon 03691/678-430 (Eisenach)
Fon 0391/5346-583 (Magdeburg)

Bernd.Ruettinger@ekmd.de

 

Fördervereine
Juliane Kleemann
Fon 0391/5346-255
juliane.kleemann@ekmd.de

Iris Fandrich
Fon 0391/5346-565
iris.fandrich@ekmd.de

 

Glockensachverständiger im Landeskirchenamt
Marcus Schmidt
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 2a
99817 Eisenach
Fon 03691/678-432
Marcus.Schmidt@ekmd.de

 

Glocken- und Orgelrevisor
Christoph Schulz
im Landeskirchenamt
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0391/5346-562
Glockenorgelschulz@gmx.com

 

Kunstgut-Fachreferentinnen
Dr. Bettina Seyderhelm im Landeskirchenamt
Am Dom 2
39104 Magdeburg
Fon 0391/5346-563
Bettina.Seyderhelm@ekmd.de

 

Dr. Karen Schaelow-Weber im Landeskirchenamt
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 2a
99817 Eisenach
Fon 03691/678-435
Karen.Schaelow-Weber@ekmd.de

Honorarvereinbarung über Konservierung- und Restaurierungsleistungen an beweglichem und unbeweglichem Kunstgut: Honorarvertrag.pdf


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