Kirchenforst
11.510 Hektar (ha) Kirchenwald in den Bundesländern Thüringen, Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Sachsen werden vom Sachgebiet Forsten im Landeskirchenamt der EKM fachlich betreut und beaufsichtigt. Die Hauptbaumart bildet in den Kirchenwäldern mit ca. 45 % die Kiefer gefolgt von der Fichte mit 27 % sowie den Laubhölzern Buche und Eiche mit jeweils 10 %. Die restlichen 8 % der Fläche sind mit anderen Baumarten bestockt.
| Bundesland | Fläche (ha) |
| Thüringen | 5.711 |
| Sachsen-Anhalt | 4.134 |
| Brandenburg | 1.287 |
| Sachsen | 445 |
Die eigentliche Bewirtschaftung ist durch differenzierte Strukturen gekennzeichnet, die den unterschiedlichen kirchlichen Eigentumsverhältnissen Rechnung trägt ist: Große Teile des Pfarrwaldes Thüringens (2.044 ha) werden durch das Landeskirchenamt mit Hilfe von Beförsterungsverträgen mit dem Freistaat Thüringen direkt bewirtschaftet. Diese Fläche verteilt sich auf 383 Pfarrgemeinden. Weitere 2.529 ha Wald, die sich im Eigentum von 259 Thüringer Kirchengemeinden befinden, werden von diesen autark unter Beratung und fachlicher Aufsicht durch das Kirchenamt mit Unterstützung der staatlichen Revierförster bewirtschaftet. Der Großteil der Waldflächen wird darüber hinaus von 9 anerkannten Kirchlichen Waldgemeinschaften mit eigener forstlicher Betreuung teils länderübergreifend beförstert.
| Kirchliche Waldgemeinschaft | Fläche (ha) |
| Haldensleben | 952 |
| Beetzendorf | 1.280 |
| Görzke | 742 |
| Wippra | 1.139 |
| Naumburg | 493 |
| Mühlhausen | 203 |
| Herzberg | 545 |
| Bad Düben | 420 |
| Wittenberg | 525 |
Die verbleibenden Waldflächen sind in Fonds und Stiftungen oder Altrechtlichen Waldgenossenschaften integriert.
Das Sachgebiet Forsten ist auch mit der Stellungnahmen zu öffentlichen Planungen befasst und vertritt die eigentumsrechtlichen, forstlichen, naturschutzfachlichen sowie jagdlichen Interessen der EKM.
Verkehrssicherungspflicht von Bäumen in bewohntem/bebautem Bereichen
Auf den kirchlichen Grundstücken im dörflichen Kernbereich oder auch in Stadtzentren befinden sich auf Kirchhöfen, Friedhöfen sowie auch in Pfarrgärten alte orts- oder stadtprägende Bäume, die eines besonderen Schutzes aber auch einer besonderen Aufmerksamkeit durch den Eigentümer bedürfen. Bisher gab es auf dem Gebiet der EKM unterschiedliche Grundlagen, auf denen beruhend die Verkehrssicherungspflicht durch die Kirchgemeinde als Eigentümer bzw. deren übergeordnete Verwaltungsstellen wahrgenommen werden. Die vorliegenden Hinweise sollen zu einer Vereinheitlichung des Verfahrens auf dem Gebiet der EKM führen.
Des Weiteren geht es um eine verbesserte Rechtssicherheit der Eigentümer zur Wahrnehmung Ihrer Verkehrssicherungspflicht, die sie nicht an Dritte übertragen können.
Die Hinweise gelten für alle Grundstücke mit Baumbewuchs im bewohnten / bebauten Bereich, die nach ihrer Definition oder Nutzungsart nicht zum Wald zählen. Sie beziehen sich auf diejenigen Grundstücke, die entweder einer öffentlichen Nutzung (z. B. Friedhöfe) unterliegen oder an öffentlichen Straßen, Plätzen liegen bzw. kircheneigene Grundstücke, die von anderen Personen genutzt werden und Baumbewuchs besitzen.
- Forstausgleichsausschuss-Geschäftsordnung
- Forstausgleichsausschuss-Vergabeordnung
- Forstausgleichsausschuss-Antrag auf Auszahlung - Vordruck
- Musterantrag Baumfällung.pdf
- Musterkontrollblatt Seite 1.pdf
- Musterkontrollblatt Seite 2.pdf
- Rundschreiben zur Verkehrssicherungspflicht.pdf
- Unfall-Versicherung_Brennholzarbeiten
Kontakt
Ansprechpartner im Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Kirchenoberforsträtin Susann Biehl
Fon 0361/51800-592
Fax 0361/51800-509
susann.biehl@ekmd.de
Forstassessor Karsten Spinner
Fon 0361/51800-593
Fax 0361/51800-509
karsten.spinner@ekmd.de
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