Synode
Der Begriff „Synode“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Gemeinsam miteinander einen Weg finden“.
Synoden gibt es auch in den Kirchenkreisen – die Kreissynoden. Auf der Ebene der Landeskirche wirken Landessynode, Landeskirchenrat, Landesbischof und das Kollegium des Landeskirchenamtes in arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung zusammen.
Zu den Aufgaben der Abgeordneten, der Synodalen, gehören u. a. die Kirchengesetzgebung und der Beschluss über den Haushaltsplan; die Synode nimmt Berichte des Landesbischofs, des Landeskirchenrates und des Landeskirchenamtes entgegen und kann ihnen Aufträge erteilen. Zudem wählt die Landessynode den Landesbischof, die Regionalbischöfe und -bischöfinnen und die Dezernentinnen und Dezernenten des Kirchenamtes.