Erstmals findet wieder ein Friedhofsfachtag statt
Haupt- und ehrenamtliche Verantwortliche sind eingeladen
Simone Körner, 0361-380335-512
Ein Friedhofsfachtag für alle haupt- und ehrenamtlichen Verantwortlichen für Friedhöfe innerhalb der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) findet am kommenden Freitag (27. März) in Erfurt im Landeskirchenamt statt.
Zu dem Fachtag eingeladen sind alle Amtsleiter und Friedhofssachbearbeitende der Kreiskirchenämter sowie Friedhofsmitarbeiter in den Kirchengemeinden. Es gibt mehr als 50 Anmeldungen, vorwiegend aus kleinen und mittleren Friedhofsverwaltungen. Auch Ehrenamtliche werden dabei sein.
„Ein Treffen in diesem Umfang hat es lange nicht mehr gegeben. Wir laden zwar einmal im Jahr zu einer Tagung für die Friedhofssachbearbeitenden der Kreiskirchenämter und großen Friedhofsträger ein, aber nun soll es endlich auch mal wieder ein Treffen für alle Verantwortlichen geben“, betont Simone Körner. „Neben wichtigen Fragen aus dem Alltag geht es um die zukünftige Entwicklung des kirchlichen Friedhofswesens. Es wird sicherlich für alle Seiten ein spannender Tag“, kündigt sie an.
Nach einer Andacht mit einem theologischen Impuls von Landesbischof Friedrich Kramer um 10 Uhr gibt es Vorträge, unter anderem zum Friedhofsgesetz, zur Umsatzsteuer im Friedhofswesen sowie zu Verkehrssicherungspflichten auf dem Friedhof. Auch eine Fragestunde ist eingeplant.
Hintergrund:
Gemäß der letzten Datenerfassung im Jahr 2022 wurden in der EKM 1573 Friedhöfe in der Trägerschaft kirchlicher Gemeinden oder Friedhofszweckverbände gezählt. Davon liegen 744 Friedhöfe in Sachsen-Anhalt, 631 in Thüringen, 127 in Sachsen und 71 in Brandenburg. Mehr als 1.000 Friedhöfe werden in den Gemeindebüros, Pfarrämtern oder in ehrenamtlicher Tätigkeit durch die Kirchengemeinden vor Ort verwaltet; die personellen Ressourcen nehmen jedoch stetig ab. Wenn Verwaltung und Bewirtschaftung des örtlichen Friedhofs nicht mehr gewährleistet werden kann, versuchen die Kirchengemeinden die Trägerschaft an die Kommunen abzugeben. Dazu liegen keine statistischen Daten vor. Einen Waldfriedhof in Trägerschaft innerhalb der EKM gibt es in der Kirchengemeinde Meisdorf, die zum Evangelischen Kirchspiel Falkenstein/Harz gehört.
Seit 2021 gibt es ein Friedhofsgesetz in der EKM, das bei Bewahrung der gestalterischen Individualität für jeden Friedhof einen rechtssicheren und einheitlichen Rechtsrahmen bewahrt. Vor Ort müssen noch Gebührensatzungen und ein Friedhofs- und Belegungsplan erarbeitet sowie Öffnungszeiten und Zeiten für Bestattungen festgelegt werden. Das Gesetz lässt den Trägern viel Gestaltungsraum, enthält allerdings auch Ge- und Verbote wie das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit und von anonymen Gräbern. Gewollt sind zudem lebendige Gräber, die nicht mit Steinplatten und Plastikblumen bedeckt werden. Der kirchliche Friedhof wird in dem Gesetz als „Bestandteil des Auftrages der Kirche in dieser Welt“ definiert. Er gilt vornehmlich als „Ort für die Aufnahme von Verstorbenen“, zugleich aber auch als „Naturraum, in dem sich wegen der zweckbestimmungsgemäßen Ruhe vielfach wertvolle Tier- und Pflanzenarten ansiedeln können“. Deshalb ist auch der Umwelt- und Naturschutz zu beachten.
Simone Körner, 0361-380335-512