Landessynode endet mit Aufruf zu Nächstenliebe und Zusammenhalt
Gesangbuch wird eingeführt und Qualität der Seelsorge soll gesichert sein
Susanne Sobko, 0162-2048755, oder Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
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Broschüre Was wäre wenn - (25.04.2026 / 3 MB)
Die Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist am heutigen Samstagmittag (25. April) in Erfurt zu Ende gegangen.
Die Synode bekräftigt im Blick auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, dass Christinnen und Christen zu einer klaren Positionierung verpflichtet sind, „wo Würde und Gleichwertigkeit von Menschen in politischen Programmen mit Abwertung und Ausgrenzung beschädigt werden“. Sie ruft die Gemeinden dazu auf, sich intensiv damit zu beschäftigen, was wäre, wenn populistische und rechtsextreme Parteien in Regierungsverantwortung kommen würden (s. anhängende Broschüre). „Als Christinnen und Christen in der EKM stehen wir für Nächstenliebe und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, für Vertrauen und echte Verständigungsbereitschaft zwischen allen Menschen“, so die Synode.
In einem Beschluss zur kirchlichen Arbeit im ländlichen Raum werden Gemeinden ermutigt, auf lokale Initiativen offen zuzugehen und Kooperationen zu suchen. „Christliche Gemeinschaften nehmen eine wichtige Funktion als Stabilitätsanker im ländlichen Raum wahr und tragen so zu einem gelingenden gesellschaftlichen Miteinander bei“, heißt es weiter.
Die Landessynode hat die „Richtlinie zur Ethik in der Seelsorgearbeit“ beschlossen. Sie gilt für Pfarrerinnen und Pfarrer und deren seelsorgliche Tätigkeit, zum Beispiel bei Besuchen, in Krisengesprächen, im Gesundheitswesen oder im Gefängnis. Die Richtlinie soll präventiv auf mögliche Grenzüberschreitungen aufmerksam machen. So heißt es, dass Seelsorgende jedem Menschen mit Respekt begegnen, unabhängig von dessen Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Lebensgestaltung, und dass sie die Unantastbarkeit und den Schutz der Würde jedes Einzelnen achten. Das Beicht- und Seelsorgegeheimnis soll zwingend gewahrt werden – falls es zu rechtlichen Konsequenzen kommt, will die EKM juristisch und seelsorglich begleiten. „Seelsorge versteht sich als Begleitung und Unterstützung in der Suche nach gangbaren Schrittenund guten Wegen für den jeweiligen Menschen; sie ist annehmend, nicht wertend oder manipulativ“, steht in der Richtlinie. Seelsorgende sollen sich ihrer eigenen Sichtweisen und Haltungen bewusst sein und diese kritisch reflektieren, um Menschen mit ihrer je eigenen Weltsicht, die auch von anderen Religionen oder Weltanschauungen geprägt sein kann, offen zu begegnen.
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der EKM wurde dahingehend geändert, dass im Geltungsbereich niemand eingestellt werden darf, der rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen ist.
Weiterhin beschlossen die Synodalen, dass die EKM das neue digitale und analoge Gesangbuch nach Erscheinen im Jahr 2029 einführt. Die Landeskirche und Kirchenkreise sollen die Kirchengemeinden dabei finanziell unterstützen.
Bilanziert wurden die Gemeindekirchenratswahlen der EKM vom vorigen Herbst. Zur Wahl angetreten waren rund 12.000 Kandidatinnen und Kandidaten, von denen nun 10.000 Kirchenälteste in den rund 1.700 gewählten Gemeindekirchenräten aktiv sind. Das ist die höchste Zahl an Gemeindekirchenräten in allen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). 24 Prozent der gewählten und 44 Prozent der berufenen Kirchenältesten sind zum ersten Mal Mitglied in einem Gemeindekirchenrat. 61 Prozent der Plätze entfallen auf Frauen. Die Altersstatistik zeigt eine leichte Zunahme der unter 20-Jährigen – von der neuen Regelung der Wählbarkeit ab 16 Jahren wurde demnach Gebrauch gemacht.
Gemäß eines weiteren Beschlusses wird die Kirchengemeinde Viernau, bisher dem Kirchenkreis Südthüringen zugehörig, aus der EKM ausgegliedert und in den Kirchenkreis Schmalkalden und damit die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) eingegliedert. Der Wechsel erfolgt auf Wunsch der Kirchengemeinde und soll am 1. Januar 2027 erfolgen, 600 Gemeindeglieder sind davon betroffen. Viernau ist seit dem 1. Januar 2019 ein Ortsteil der Stadt Steinbach-Hallenberg, ein gemeinsames kirchliches Leben hat sich entwickelt. Da die Stadt wie der gesamte Kirchenkreis zur EKKW gehört, ist der Wechsel naheliegend. Für den Wechsel musste ein Kirchengesetz verabschiedet werden.
Hintergrund:
Die Landessynode besteht aus 84 gewählten, berufenen und solchen Mitgliedern, die ihr von Amts wegen angehören. Sie verkörpert die Einheit und Vielfalt der Gemeinden, Kirchenkreise, Dienste und Einrichtungen der Landeskirche. Zu den Aufgaben der Synodalen gehören unter anderem die Kirchengesetzgebung und der Beschluss über den Haushaltsplan; die Synode nimmt Berichte des Landesbischofs, des Landeskirchenrates und des Landeskirchenamtes entgegen und kann ihnen Aufträge erteilen. Die Landessynode tritt in der Regel zweimal im Jahr zu mehrtägigen Sitzungen zusammen.
Hinweise:
Die Landessynode tagte im Landeskirchenamt in Erfurt. Sämtliche Unterlagen finden sich unter: www.ekmd.de/kirche/landessynode/tagungen/11-tagung-der-iii-landessynode-vom-23-bis-25-april-2026-in-erfurt.html
Die Synodentagung kann unter www.ekmd.de/synode nachträglich angeschaut werden.
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Broschüre Was wäre wenn - (25.04.2026 / 3 MB)
Susanne Sobko, 0162-2048755, oder Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982