Die Seelsorgestelle in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld ist neu zu besetzen. Es gibt 345 Haftplätze im geschlossenen und 12 Haftplätze im offenen Vollzug für männliche Gefangene mit Freiheitsstrafen im sogenannten Regelvollzug von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten. Für die Arbeit der Seelsorgenden stehen Räume und ein Kirchenraum zur Verfügung. Mit dem katholischen Kollegen besteht eine gute Zusammenarbeit.


Veröffentlicht
01.10.2024

Sprengel
Erfurt
Kirchenkreis
Meiningen
Rubrik
Kreispfarrstellen
Dienstsitz
98617 Untermaßfeld /JVA
Stellenumfang
50%
Befristung
6 Jahre, Verlängerung möglich
Dienstwohnung
nicht vorhanden
Dienstbeginn
baldmöglichst
Personenkreis
Pfarrer*innen (m/w/d), ordinierte Gemeindedpädagog*innen (m/w/d)
Besetzungsrecht
durch den Kreiskirchenrat
Bewerbungsfrist
31.10.2024

Aufgabenbeschreibung:

- Seelsorge an den Gefangenen
- Seelsorge an den Mitarbeitenden der JVA
- Begleitung von Gefangenen in der Lockerungsphase
- regelmäßige Gottesdienste und Gruppenangebote
- Kontakt und Vernetzung mit den Fachdiensten der JVA
- Teilnahme an den Konferenzen der JVA Mitarbeit in der Konferenz für Gefängnisseelsorge der EKM
- Vernetzung mit dem Kirchenkreis
- Arbeit mit den Familien der Gefangenen
- Nachbetreuung von entlassenen Gefangenen
- Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden

Das bringen Sie mit ein:

- abgeschlossener Grundkurs KSA mit Zertifikat oder eine vergleichbare Fortbildung -Bereitschaft zur Teilnahme an spezifischer Weiterbildung für das Arbeitsfeld
- Bereitschaft zur verbindlichen Supervision
- seelsorgliche Kompetenz
- Rollenklarheit
- Offenheit zur Begegnung mit Menschen, die keiner Kirche angehören
- Offenheit für ökumenische Zusammenarbeit
- Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Ausdauer
Eine Hospitation im Vorfeld einer Bewerbung bzw. eines möglichen Stellenantritts ist erwünscht.

Was gibt es noch :

Die Theaterstadt Meiningen (22.000 Einwohner) im Dreiländereck Thüringen-Hessen-Bayern, im "Grünen Herzen Deutschlands", zeichnet sich durch ein reiches kulturelles und kirchliches Leben aus. Die Stadt Meiningen verfügt über alle Schultypen, zahlreiche Kindertagesstätten und Seniorenheime, Kliniken und Sporteinrichtungen und mit der A 71 sowie dem öffentlichen Nah-und Fernverkehr über eine gute Verkehrsanbindung.
Wir unterstützen bei der Wohnungssuche sowie Vermittlung von Arbeitsplätzen an Partner*in.
Eine Ergänzung der Kreispfarrstelle kann durch die 50 % Gemeindepfarrstelle Queienfeld erfolgen. Auch für andere Beauftragungen o. ä. sind wir gesprächsbereit.


Weitere Auskünfte erteilt:

Superintendentin Beate Marwede, beate.marwede@ekmd.de, Fon: 03693840923



Allgemeine Informationen:

Bewerbungsberechtigung:
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktsetzung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.

Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeindepädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Landeskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begründung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellarischen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellenrelevanten Fort- und Weiterbildungen, per Mail an bewerbung-pfarrstellen@ekmd.de einzureichen.

Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt zu erklären.