In der Ev. Kirche in Mitteldeutschland ist eine landeskirchliche Pfarrstelle für den Interimsdienst in Kirchengemeinden für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen. In dieser Stelle übernehmen Sie während einer Interim-Zeit einen bes. qualifizierten Dienst in einer unbesetzten Gemeindepfarrstelle. Gemeindekirchenräten, die sich eine Zäsur wünschen, z.B. um das Profil der wieder zu besetzenden Stelle neu festzulegen od. die in Konfliktsituationen od. durch strukturelle Veränderungen vor der Neubestimmung u. Verteilung der Aufgaben stehen, vermitteln wir Ihren Dienst. Sie begleiten u. beraten die Gemeinden in ihren Veränderungsprozessen u. übernehmen grundlegende pastorale Dienste. Damit tragen Sie dazu bei, dass Gemeinden die Vakanz in der Pfarrstelle nicht als lähmende Zeit erleiden, sondern der Situation aktiv u. schöpferisch begegnen. Der Dienst eröffnet Raum für notwendige Klärungen. Die Perspektiven kirchengemeindl. Entwicklung u. das Profil der zu besetzenden Stelle werden erkennbarer.
- Veröffentlicht
- 14.09.2024
- Rubrik
- landeskirchliche Stellen
- Dienstsitz
- Erfurt
- Stellenumfang
- 100%
- Befristung
- 6 Jahre
- Dienstwohnung
- nicht vorhanden
- Dienstbeginn
- baldmöglichst
- Personenkreis
- Pfarrer*innen (m/w/d), ordinierte Gemeindedpädagog*innen (m/w/d)
- Besetzungsrecht
- durch das Landeskirchenamt
- Bewerbungsfrist
- 31.10.2024
Aufgabenbeschreibung:
Zu den speziellen Aufgaben des Interimsdienstes gehören:
Konzeptionelle Klärungen für Gemeinde und pastoralen Einsatz, die der Wiederbesetzung der Pfarrstelle vorausgehen müssen u. die die Gemeinde befähigen, zu gut reflektierten u. einvernehmlichen Entscheidungen über die künftige Stellenbesetzung zu kommen:
- Unterstützung im Ablösungsprozess
- Bestandsaufnahme (Stärken, Schwächen, Funktionalitäten, Geschichte, Prägungen, Identität)
- Hilfe bei der Entwicklung gemeindlicher und pastoraler Profile
- Beleuchtung der geistlichen Dimension der Übergangssituation vom biblischen Zeugnis her in Predigt und Gebet, Bibelarbeit u. Gespräch u. Würdigung der Gaben der Gemeinde sowie
- professionelle Beratung und Begleitung der Gemeindekirchenräte, ggf. unter Zuhilfenahme von Gemeindeberatung oder Teamsupervision
Das bringen Sie mit:
Erfahrungen in der UCC und mehreren Gliedkirchen der EKD zeigen, dass bei dieser Aufgabe u. Freude an den Kernaufgaben des Pfarrberufs zu gegenseitigem Gewinn verknüpft werden.
Die Aufgabe erfordert:
- hohe Kommunikationskompetenz, Flexibilität u. Selbstreflexionsfähigkeit
- Kompetenzen in den Bereichen Gemeindeberatung und Gemeinde- u. Organisationsentwicklung
- ein geklärtes Verständnis von Auftrag und Sendung des Pfarrberufes sowie
- Bereitschaft zu Supervision und Fortbildung
Darauf können Sie sich freuen:
Wir bieten:
- ein individuell zugeschnittenes Fortbildungsprogramm
- Beratung und Begleitung durch das Personaldezernat
- Austausch mit vergleichbaren Stelleninhabern in Gliedkirchen der EKD und
- Mitarbeit an Gemeinde- und Berufsbildentwicklung in der EKM
Die Stelle hat einen Umfang von 100 Prozent. Es besteht keine Residenzpflicht.
Weitere Informationen zum Interimsdienst in der EKM unter:
https://www.ekmd.de/asset/VaKbJZwkQwWBBgTApd9Uug/arbeitshilfe-vereinbarung-interimsdienst.pdf
Weitere Auskünfte erteilen:
KR'in Bettina Mühlig, bettina.muehlig@ekmd.de, Fon: 0361 51800-471
OKR Michael Lehmann, michael.lehmann@ekmd.de, Fon: 0361 51800-400
Allgemeine Informationen:
Bewerbungsberechtigung:
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktsetzung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.
Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeindepädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Landeskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begründung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellarischen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellenrelevanten Fort- und Weiterbildungen, per Mail an bewerbung-pfarrstellen@ekmd.de einzureichen.
Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt zu erklären.