Ich habe die Nachweise über theologische, homiletische und liturgische Kenntnisse und bin qualifizierter Lektor/in
Durch Ihre Ausbildung verfügen Sie über liturgische, theologische und homiletische Grundkenntnisse.
Senden Sie
- Ihren Antrag auf Zuerkennung der Befähigung Prädikantendienst und Ihren tabellarischen Lebenslauf,
- Ihre Nachweise zusammen mit Ihren Zeugnissen,
- einen Bericht über Ihre mehrjährige Praxis im Lektorendienst einer Gliedkirche der EKD
selbst oder durch den Kirchenkreis über den Dienstweg an das Landeskirchenamt der EKM, Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge). Hier werden diese Unterlagen geprüft. Die Nachweise können auch durch ein Kolloquium im Landeskirchenamt der EKM erbracht werden.
- Die Zuerkennung der Befähigung erfordert die Befürwortung des zuständigen Kreiskirchenrates mit dem Beschluss eines Dienstauftrags, in dem Bereich und Dauer des Dienstes festgelegt sind.
- Das Votum des zuständigen Regionalbischofs ist erforderlich.
Alle Unterlagen müssen dem Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) im Landeskirchenamt vorgelegt werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Zuerkennung der Befähigung für dem Prädikantendienst fassen.
Sie werden in einem Gottesdienst vom/von der Superintendenten/in eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Zuerkennung der Befähigung.
Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung