Die evangelischen Kirchen sind synodal geleitete und damit demokratisch organisierte Kirchen. Eine Synode ist mit einem Parlament vergleichbar. Anders als im Bundestag oder in den Landtagen gibt es in einem "Kirchenparlament" allerdings keine Parteien oder Fraktionen. Und sie besteht neben gewählten auch aus berufenen und solchen Mitgliedern, die ihr von Amts wegen angehören.

Der Begriff "Synode" kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Gemeinsam miteinander einen Weg finden".

Synoden gibt es auch in den Kirchenkreisen - die Kreissynoden. In der Leitung der Landeskirche wirken ihre Leitungsorgane (Landessynode, Landeskirchenrat, Landesbischof und das Kollegium des Landeskirchenamtes) in arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung zusammen.

Die Landessynode besteht derzeit aus 84 Mitgliedern. Sie verkörpert die Einheit und Vielfalt der Gemeinden, Kirchenkreise, Dienste, Einrichtungen und Werke im Bereich der Landeskirche.

Zu den Aufgaben der Abgeordneten, der Synodalen, gehören u. a. die Kirchengesetzgebung und der Beschluss über den Haushaltsplan; die Synode nimmt Berichte des Landesbischofs, des Landeskirchenrates und des Landeskirchenamtes entgegen und kann ihnen Aufträge erteilen. Zudem wählt die Landessynode den Landesbischof, die Regionalbischöfe und die Dezernenten des Kirchenamtes.

Die Landessynode tritt in der Regel zwei Mal im Jahr zu mehrtägigen Sitzungen zusammen. Die Tagungen werden vom Präsidium geleitet. Das Präsidium wird zu Beginn der Legislaturperiode von den Synodalen gewählt. Dem Präsidium gehören der Präses, zwei Stellvertreter und die Schriftführerin an. Die Landessynode arbeitet in Ausschüssen. Ein Teil der Ausschüsse tagt auch außerhalb der Sitzungsperiode.

Die Ausschüsse legen der Landessynode die Ergebnisse ihrer Beratungen zum Beschluss vor. Die Plenar-Verhandlungen des Kirchenparlaments sind in der Regel öffentlich.