Das Kreiskirchenamt unterstützt die Kirchengemeinden bei der Erledigung ihrer Verwaltungsaufgaben, insbesondere in den Bereichen des Bauwesens, der Finanzverwaltung, der Friedhofs- und Grundstückverwaltung, beim Personal- und Meldewesen sowie in allen Versicherungsfragen. Dem Kreiskirchenamt obliegt die Erledigung der Verwaltungsaufgaben des Kirchenkreises.