Aufgaben und Zusammensetzung

Das 20-köpfige Leitungsgremium trifft konzeptionelle Entscheidungen und vertritt die Landeskirche nach außen. Der Landeskirchenrat erlässt zudem Verordnungen und sorgt für die Umsetzung der Synodenbeschlüsse.

Qua Amt gehören zum Landeskirchenrat (LKR) der Landesbischof als Vorsitzender, die Regionalbischöfinnen und die Regionalbischöfe und die reformierte Senior, der Präsident und die Dezernenten des Landeskirchenamtes, der Präses der Landessynode, der Leiter des Diakonischen Werkes. Acht Mitglieder werden aus der Landessynode in das Gremium gewählt, darunter mindestens sechs Mitglieder, die hauptberuflich nicht in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen.

(Siehe auch: Verfassung der EKM, Artikel 61 und 62; Online-Version der Verfassung der EKM)


Mitglieder des Landeskirchenrates sind:

der Landesbischof, die Regionalbischöfinnen und die Regionalbischöfe sowie die Senior des Reformierten Kirchenkreises

Präsident und Dezernenten des Landeskirchenamtes

Präses und Vertreter der Landessynode

  • Präses Dieter Lomberg
  • Prof. Dr. Karlheinz Brandenburg, Geschäftsführer
  • Friedhelm Fiedelak, Elektromeister
  • Micha Hofmann, Amtsleiter
  • Michael Jalowski, Gruppenleiter
  • Anne-Marie Keding, Landtagsvizepräsidentin LSA
  • Michael Kleemann, Superintendent
  • Annett Reisig, Vermessungs-Ingenieurin
  • Christine Sobczyk, Mediatorin

Leiter der Diakonie Mitteldeutschland

  • Oberkirchenrat Christoph Stolte