Finanzen, Kirchgeld/Gemeindebeitrag, Staatsleistungen
Kirchensteuer
Kirchensteuer zahlt nur, wer auch Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zahlt. Bei Rentnerinnen und Rentnern, wie auch bei Arbeitslosen, wird keine Kirchensteuer erhoben!
Die Kirchensteuer ist der Beitrag der Mitglieder der Kirche. Anders als bei einer Vereinsmitgliedschaft ist die Kirchensteuer an das Einkommen gebunden. Damit ist sie je nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern. Die Kirchensteuer beträgt 9 % von der Lohnsteuer und wird vom Finanzamt einbehalten und dann an die Kirche überwiesen. Diesen Service der Finanzbehörden bezahlt die Landeskirche. Dennoch ist es die kostengünstigste und gerechteste Variante.
Für Arbeitnehmer, die in Thüringen oder Sachsen-Anhalt arbeiten und hier Steuern zahlen, aber außerhalb wohnen, erfolgt der sogenannte "Grenzgängerausgleich" an andere Landeskirchen (Clearing). Umgekehrt erhält die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland für Gemeindeglieder der EKM, die im Einzugsbereich anderer Landeskirchen arbeiten und dort Steuern zahlen, einen entsprechenden Ausgleich.
Kirchgeld/Gemeindebeitrag
Kirchensteuer zahlt nur, wer auch lohnsteuerpflichtig ist. Deshalb gibt es das freiwillige Kirchgeld bzw. den Gemeindebeitrag. Diese werden von allen volljährigen Kirchenmitgliedern direkt vor Ort erbeten. Festgelegt ist nur ein Mindestbeitrag. Jede und jeder darf und soll soviel geben, wie ihr und ihm die Kirchengemeinde am Herzen liegt, übrigens auch dann, wenn man bereits Kirchensteuern zahlt. Das freiwillige Kirchgeld bzw. der Gemeindebeitrag dient der finanziellen Ausstattung der Kirchengemeinden: Hiermit werden die Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinde finanziert.
Kirchensteuertelefon
Ein besonderer Service für das Gebiet des Freistaates Thüringen bietet ein Kirchensteuer-Telefon. Unter der gebührenfreien Nummer 0800/7137137 beantworten drei Diplom-Finanzwirte Fragen rund um das Thema Kirchensteuer - montags bis freitags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr.
Staatsleistungen
Staatsleistungen sind Gelder, die von den Bundesländern an die Landeskirchen gezahlt werden. Sie haben ihre Grundlage darin, dass kirchliche Güter im Jahre 1803 im Rahmen des sogenannten "Reichsdeputationshauptschlusses" in den staatlichen Besitz übergegangen sind. Damals übernahmen die Landesherren zugleich die Verpflichtung, die Besoldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen. Es handelt sich also um eine Art von Pachtersatzleistungen.
Weil die einen Kirchen mehr Mitglieder und höhere Einnahmen haben als die anderen (höheres Pro-Kopf-Einkommen), gibt es zwischen den evangelischen Kirchen in Deutschland einen Finanzausgleich. Unsere Kirchen erhalten hiervon erhebliche Mittel. Zu einem Drittel ist der landeskirchliche Haushalt vom EKD-Finanzausgleich abhängig.
Kontakt
Dezernat Finanzen
Kirchenamt der EKM
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 2a
99817 Eisenach
Fon 03691/678-120
Fax 03691/678-355
Kirchensteuertelefon
montags bis freitags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr
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