Finanzen, Kirchgeld/Gemeindebeitrag, Staatsleistungen
Kirchensteuer
Kirchgeld/Gemeindebeitrag
Kirchensteuertelefon
Staatsleistungen
Richtlinie über die Anlage des Geld- und Wertpapiervermögens der EKM
Kirchensteuer
Kirchensteuer zahlt nur, wer auch Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zahlt. Die Kirchensteuer ist der Beitrag der Mitglieder der Kirche. Anders als bei einer Vereinsmitgliedschaft ist die Kirchensteuer an das Einkommen gebunden. Damit ist sie je nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern. Die Kirchensteuer beträgt 9 % von der Lohnsteuer und wird vom Finanzamt einbehalten und dann an die Kirche überwiesen. Diesen Service der Finanzbehörden bezahlt die Landeskirche. Dennoch ist es die kostengünstigste und gerechteste Variante.
Für Arbeitnehmer, die in Thüringen oder Sachsen-Anhalt arbeiten und hier Steuern zahlen, aber außerhalb wohnen, erfolgt der sogenannte "Grenzgängerausgleich" an andere Landeskirchen (Clearing). Umgekehrt erhält die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland für Gemeindeglieder der EKM, die im Einzugsbereich anderer Landeskirchen arbeiten und dort Steuern zahlen, einen entsprechenden Ausgleich.
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Kirchgeld/Gemeindebeitrag
Kirchensteuer zahlt nur, wer auch lohnsteuerpflichtig ist. Deshalb gibt es das freiwillige Kirchgeld bzw. den Gemeindebeitrag. Diese werden von allen volljährigen Kirchenmitgliedern direkt vor Ort erbeten. Festgelegt ist nur ein Mindestbeitrag. Jede und jeder darf und soll soviel geben, wie ihr und ihm die Kirchengemeinde am Herzen liegt, übrigens auch dann, wenn man bereits Kirchensteuern zahlt. Das freiwillige Kirchgeld bzw. der Gemeindebeitrag dient der finanziellen Ausstattung der Kirchengemeinden: Hiermit werden die Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinde finanziert.
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Kirchensteuertelefon
Ein besonderer Service für das Gebiet des Freistaates Thüringen bietet ein Kirchensteuer-Telefon. Unter der gebührenfreien Nummer 0800/7137137 beantworten drei Diplom-Finanzwirte Fragen rund um das Thema Kirchensteuer - montags bis freitags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr.
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Staatsleistungen
Staatsleistungen sind Gelder, die von den Bundesländern an die Landeskirchen gezahlt werden. Sie haben ihre Grundlage darin, dass kirchliche Güter im Jahre 1803 im Rahmen des sogenannten "Reichsdeputationshauptschlusses" in den staatlichen Besitz übergegangen sind. Damals übernahmen die Landesherren zugleich die Verpflichtung, die Besoldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen. Es handelt sich also um eine Art von Pachtersatzleistungen.
Weil die einen Kirchen mehr Mitglieder und höhere Einnahmen haben als die anderen (höheres Pro-Kopf-Einkommen), gibt es zwischen den evangelischen Kirchen in Deutschland einen Finanzausgleich. Unsere Kirchen erhalten hiervon erhebliche Mittel. Zu einem Drittel ist der landeskirchliche Haushalt vom EKD-Finanzausgleich abhängig.
Siehe auch: www.kirchenfinanzen.de
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Richtlinie über die Anlage des Geld- und Wertpapiervermögens der EKM
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) wird das landeskirchliche Kapitalvermögen in Zukunft in ethisch nachhaltige Geldanlagen investieren. Dafür hat das Kollegium des Landeskirchenamtes eine Richtlinie beschlossen, die Ausschluss- beziehungsweise Positivkriterien für die Kapitalanlagen festlegt. "Mit der Richtlinie wollen wir verhindern, dass nur die ökonomischen Aspekte bei der Geldanlage zählen und die Wirkungen auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt zu kurz kommen. Dabei soll die Ökonomie nicht außer Kraft gesetzt werden. Das berühmte magische Dreieck für Geldanlagen aus Rendite, Liquidität und Sicherheit erweitern wir zum Viereck, indem der Aspekt Nachhaltigkeit hinzukommt", so Oberkirchenrat Stefan Große, Finanzdezernent der EKM.
Zum Download: Anlagerichtlinie.pdf (pdf-Datei; Dateigröße 647 KByte)
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Kontakt
Dezernat Finanzen
Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Fon 0361/51800-501
Fax 0361/51800-509
Wie finanziert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihre Arbeit?
Dazu mehr im Internet-Portal www.kirchenfinanzen.de
Arbeitskreis Kirchliche Investments
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, vertreten durch Herrn Oberkirchenrat Stefan Große, ist Mitglied im Arbeitskreis Kirchliche Investments (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). www.aki-ekd.de
Der AKI hat im Auftrag des Rates der EKD einen Leitfaden zur ethisch nachhaltigen Geldanlage erarbeitet. www.aki-ekd.de/leitfaden/
Kirchensteuertelefon
montags bis freitags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr
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