09.02.2022
Brandenburg hebt 2G im Einzelhandel und Ausgangssperren auf

Potsdam (epd). Die Brandenburger Landesregierung hat die 2G-Regel im Einzelhandel aufgehoben.

Von Mittwoch an gilt stattdessen allein eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Zudem wurden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in sogenannten Corona-Hotspots abgeschafft. Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt. Ausnahme sind Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime.

Unverändert gilt demnach weiterhin die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie. Auch Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben verboten. Bei privaten Treffen gelten weiterhin Beschränkungen auf maximal zehn Personen von Geimpften und Genesenen und zwei zusätzlichen haushaltsfremden Personen bei Ungeimpften. Auf Sportanlagen im Freien heißt es ab Mittwoch 3G statt 2G. Die neuen Regeln gelten zunächst bis 23. Februar.

Es sei noch nicht die Zeit für große Öffnungsschritte, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Omikron-Variante grassiere, und es gebe immer noch sehr hohe Infektionszahlen. Allerdings sei die Lage in den Krankenhäusern stabil, so dass die Anpassungen vertretbar seien.

Noch steige die Zahl der Neuinfektionen weiter an, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne): „Deshalb ist es wichtig, auch weiterhin mit Augenmaß vorzugehen.“ Innenminister Michael Stübgen (CDU) betonte, „sobald Maßnahmen nicht mehr nötig sind, nehmen wir sie zurück“.


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