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Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt

Fon 0800 - 50 40 60 2
landeskirchenamt@ekmd.de

Arbeitshilfen

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) orientiert sich konsequent an der Situation von Betroffenen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität.


Dies ist so auch im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verankert. Dieses Gesetz verpflichtet uns, präventiv zu handeln – nicht nur in unseren Räumen und Angeboten, sondern ebenso verantwortungsvoll im digitalen Raum. 

Wir geben Ihnen hier konkrete Vorschläge und Ideen an die Hand, wie Sie Kinder und Jugendliche ins Bild setzen und zugleich das Missbrauchsrisiko minimieren können.


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In einer pluralen Gesellschaft leben viele Menschen mit unterschiedlichen Prägungen, Überzeugungen und Bedürfnissen Tür an Tür. Wir glauben, dass diese Vielfalt ein großer Schatz und Segen ist. Doch derzeit fühlen sich viele nicht gehört oder haben den Eindruck, bestimmte Dinge nicht mehr sagen zu dürfen.  


Andere treibt die Sorge um den Zusammenhalt der Gesellschaft um. Was es braucht, sind Verständigungsorte, die weder rein privat noch gänzlich öffentlich sind. Orte, an denen Gespräche ohne Bewertung und ohne belehrenden Ton möglich sind. Orte, an denen Menschen einander ausreden lassen und wirklich zuhören.
Diese Handreichung soll Kirchengemeinden und Initiativen in der EKM dazu ermutigen, solche Orte zu eröffnen, anzubieten und zu etablieren.


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Über den korrekten Umgang mit Bildern in der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit

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In großer Not | Texte, Lieder und Gebete für Andachten


hier zum Download und Ausdrucken


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In der Beilage wird informiert u.a. über Standortvoraussetzungen, Photovoltaik auf Denkmälern, technische Varianten und das neue EEG 2023.

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In der aktualisierten Handreichung geht es um die Chancen geöffneter Kirchen für Besucher und für die Kirchengemeinde. Es werden Ratschläge gegeben, wie wertvolles Kunstgut in der Kirche gesichert werden kann. Zudem finden sich Informationen zu Versicherungen. Und es gibt eine Checkliste, was beachtet werden sollte, wenn das Gotteshaus zu einer offenen Kirche wird.

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Diskussionspapier zur Ausgestaltung der Dienstwohnungspflicht für Gemeindepfarrstellen in der EKM

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Handreichung für das Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen sowie in Kirchengebäuden

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Handreichung für den Katastrophenfall – insbesondere Hochwasser

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"Wo dein Schatz ist,  da ist auch dein Herz" | Matthäus 6,21

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Kirchengrundstücke sind als selbstgenutzte Immobilien, weil auf ihnen zum Beispiel Kirche, Pfarrhaus oder Gemein- dehaus stehen oder Kirchenwald wächst, ebenso wichtig wie als verpachtete Grundstücke, die mit ihren Erträgen zur Finanzierung kirchlicher Arbeit beitragen.

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Der Katalog beschreibt, welche Aufgaben vom Kreiskirchenamt im Rahmen der landeskirchlichen Finanzierung und im Rahmen der Zahlung von Kostenverrechnungssätzen durch die Kirchengemeinden zu erbringen sind (Grundleistungen). Der Katalog gibt dabei Inhalte aus geltenden Kirchengesetzen, Verordnungen usw. wieder und begründet insoweit keine eigene Rechtsgrundlage (Subsidiarität). Umgekehrt leitet sich aus dem Katalog der Grundleistungen ab, für welche Aufgaben das Kreiskirchenamt Anspruch auf zusätzliche Zahlungen hat (kostenp„ichtige Zusatzleistungen).

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Es ist inzwischen so etwas wie eine stehende Redewendung: Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ist „steinreich“. Reich an wunderschönen Kirchen, an Domen, großen Stadtkirchen, liebevoll restaurierten DorŸfkirchen, geschichtsträchtigen Pfarrhäusern. Es ist eine große Freude zu sehen, was da in den vergangenen Jahren geschehen ist. Zugleich erleben wir den Rückgang der Zahl der Pfarrstellen in unserer Kirche. Pfarrbereiche werden größer. So werden weniger Häuser und Wohnungen gebraucht. Nicht immer schaffen es die Gemeinden, die Gebäude zu erhalten. Diese Handreichung, die eine Arbeitsgruppe unserer Landeskirche erarbeitet hat, will Anregungen und Kriterien bereitstellen. Mit ihrer Hilfe können, so hoffen wir, Gemeindekirchenräte Entscheidungen treffen, die nachvollziehbar und mittel- und langfristig tragfähig sind.

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44 Stunden pro Woche – 44 Wochen im Jahr – 44 Tage Jahresurlaub – 44 „Pastorensonntage“ ... Auf diese einfache Formel bringt es die Arbeitsgruppe, die an einer neuen Handreichung für die Dienstvereinbarung für Pfarrer*innen und ordinierte Gemeindepädagog*innen der EKM gearbeitet hat.

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für Pfarrer*innen und ordinierte Gemeindepädagog*innen in der EKM

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Hier finden Sie das Formular https://www.ekmd.de/service/arbeitshilfen/antrag-um-aufnahme-in-den-kollektenplan-der-ekm/

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Der Antrag kann am PC ausgefüllt und per Post an die Adresse im Briefkopf geschickt werden.


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Handlungsleitfaden für die Einführung von Elektrofahrzeugen durch Institutionen der Kirche.


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Handreichung für das Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen sowie in Kirchengebäuden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland


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GKR-Sitzung: Muster Protokollauszug kirchenaufsichtliche Genehmigungen
Das Formular soll helfen, alle für die Prüfung des Beschlusses und seiner Rechtmäßigkeit relevanten Aussagen in einem Formular zu erfassen. Insbesondere bei kirchenaufsichtlichen Genehmigungen lassen sich mit einem solchen Formular schnell die formalen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Beschlussfassung überblicken. Damit entfallen auch ggf. notwendige Rückfragen der genehmigenden Stelle.

Umlaufbeschluss


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Mit der Änderung des  Agendengesetzes vom 20. November 2020 (ABl. S. 226) wurde in der EKM das Formular „Ordnung für die Trauung von Ehepaaren gleichen Geschlechts“ der UEK  eingeführt. Wir haben dieses Formular zusätzlich mit geschlechtsneutrale Alternativen versehen und stellen es hier zum Download zur Verfügung.


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Verkündigung, Seelsorge, Diakonie, Bildung, Ökumene und Weltverantwortung sind die fünf kirchlichen Handlungsfelder, die den konstitutiven Auftrag unserer Kirche beschreiben. Durch sie wird kirchliches Handeln für die Menschen unmittelbar erlebbar.


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für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland


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  • Anlage 1 - Allgemeines Inventar-Verzeichnis
  • Anlage 2 - Verzeichnis der Sakral- und Kunstgegenstände
  • Anlage 3 - Bücher-Verzeichnis
  • Anlage 4 - Schuldenverzeichnis

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Die EKM und ihre Untergliederungen besitzen ca. 12.950 Hektar (ha) Kirchenwald in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen. Sie werden vom Grundstücksreferat, Fachreferat Forsten im Landeskirchenamt der EKM fachlich betreut, beraten und beaufsichtigt. Dieses vertritt weiterhin die eigentumsrechtlichen, forstlichen, naturschutzfachlichen sowie jagdlichen Interessen der EKM.

Die Hauptbaumart bildet in den Kirchenwäldern mit ca. 44 % die Kiefer, gefolgt von der Fichte mit 22 % sowie den Laubhölzern Buche und Eiche mit 9% bzw. 10 %. Die restlichen 15 % der Fläche sind mit anderen Baumarten bestockt.
Die kirchliche Waldbewirtschaftung verfolgt vorrangig das Ziel der Nachhaltigkeit, um die Schöpfung in ihrer Gesamtheit zu wahren. Dazu werden stabile Mischwälder mit standortgerechten Baumarten angestrebt, die langfristig den wachsenden Anforderungen des Klimawandels gerecht werden. Durch die naturnahe Bewirtschaftung der Kirchenwälder wird nicht nur der Arten- und Biotopschutz gewährleistet, sondern es werden auch Erträge erzielt, die der Finanzierung kirchlicher Kernaufgaben, wie der Seelsorge oder der Erhaltung kirchlicher Gebäude zugutekommen.

Differenzierte Betreuungsstrukturen tragen den unterschiedlichen kirchlichen Eigentumsverhältnissen Rechnung: Große Teile des Pfarrwaldes Thüringens (2.122 ha) werden durch das Landeskirchenamt über Beförsterungsverträge mit ThüringenForst AöR direkt verwaltet und dienen der Pfarrerbesoldung. Diese Fläche verteilt sich auf 377 Pfarreien. Weitere 2.531 ha Wald, die sich im Eigentum von 258 Thüringer Kirchengemeinden befinden, werden von diesen in der Regel auch über solche Beförsterungsverträge bewirtschaftet. Die Erträge dienen zur Finanzierung kirchengemeindlicher Aufgaben vor Ort.

In den Kirchenkreisen Stendal und Salzwedel sind die 79 waldbesitzenden Kirchengemeinden und 124 Pfarreien mit einer Fläche von 1.219 ha überwiegend Mitglieder der staatlich anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften. Der Großteil der Waldflächen wird darüber hinaus genossenschaftlich, als anerkannte FBG von der Kirchlichen Waldgemeinschaft Bad Düben, Görzke, Haldensleben, Herzberg, Mühlhausen, Naumburg, Wippra und Wittenberg mit eigener forstlicher Betreuung teils länderübergreifend beförstert.

Die verbleibenden Waldflächen sind in Fonds, Stiftungen oder altrechtlichen Waldgenossenschaften integriert.

Im Bereich Service/Arbeitshilfen finden Sie Ansprechpartner Kirchenwald der EKM, Musterschreiben, Formulare und weitere hilfreiche Arbeitshilfen.


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Liebe Leserinnen und Leser,

unter "Download" finden Sie den von der Landessynode beschlossenen Kollektenplan für das Jahr 2026 sowie kurze Texte, um den jeweiligen Zweck bekannt zu geben.

Die Kollektensammlung hat eine lange Tradition. Schon die ersten christlichen Gemeinden teilten ihre Mittel (Apostelgeschichte 2,45). Der Apostel Paulus schreibt im 2. Korintherbrief dazu: „Ein jeder, wie er´s sich im Herzen vorgenommen hat, nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb.“ (2. Korinther 9, 7)

Die Kollekte (lateinisch „Sammlung“) ist Ausdruck christlicher Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass wir dankbar etwas zurück
geben wollen von dem, was wir selbst an Gutem von Gott empfangen haben. Daher hat sie auch einen festen liturgischen Platz in unseren Gottesdiensten. Sie zeigt die Verbindung von Verkündigung und praktischer Nächstenliebe. Durch die regelmäßigen Sammlungen werden zahlreiche Aktionen, Projekte und Aktivitäten in unserer Landeskirche und darüber hinaus in ökumenischer Verbundenheit ermöglicht. Die Kollektengabe verbindet uns miteinander und macht sichtbar, dass wir gemeinsam Großes bewirken können.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Petra Schwermann, Oberkirchenrätin, Leitung des Dezernats Bildung und Gemeinde


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Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) sorgt sie dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Im kirchlichen Kontext kommen wir immer dann damit in Berührung, wenn Einrichtungen selbstständige Künstler (bspw. in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst, Design o. Ä.) oder Publizisten beauftragen. Dann haben diese eine Sozialabgabe zu leisten, die sogenannte Künstlersozialabgabe.

Seit dem Jahr 1993 hat die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für alle Gliedkirchen die Zahlung der Künstlersozialabgabe nach § 32 KSVG aufgrund einer mit der Künstlersozialkasse geschlossenen und im Jahr 2020 novellierten Ausgleichsvereinigung übernommen. Danach verauslagt die EKD den gesamten, an den Sozialversicherungsträger zu zahlenden Betrag und legt diesen nach dem Umlageverteilungsmaßstab auf die einzelnen Gliedkirchen um.

Dies bedeutet, dass wir, als Landeskirche, die Künstlersozialabgabe entrichten und die einzelnen Einrichtungen, sofern sie Mitglieder dieser bestehenden Ausgleichsvereinigung sind, von der Beitragsentrichtung befreit sind.

§ 1 der Ausgleichsvereinigung führt dazu wie folgt aus:

„(1)  Mitglieder dieser bestehenden Ausgleichsvereinigung sind die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre gliedkirchlichen Zusammenschlüsse, alle Gliedkirchen und ihre als kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierte Untergliederungen, wie Propsteien, Kirchenkreise, Dekanate, Sprengel, Kirchengemeinden, Regionalverbände, Zweckverbände und deren rechtlich unselbstständigen Einrichtungen sowie für die öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Anstalten.

(2)  Ausgenommen von der Vereinigung sind Fachhochschulen für Musik und Kunst, Krankenhäuser, juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine oder gGmbHs) sowie rechtlich selbstständige diakonische Einrichtungen öffentlichen oder privaten Rechts, insbesondere Mitglieder der diakonischen Werke der Landeskirchen oder der „Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.“.“

Mitglieder der Ausgleichsvereinigung geben somit bitte bei Anfragen durch die Künstlersozialkasse folgende Abgabennummer an: 84-054505-X-006.

Die aktuelle Ausgleichsvereinigung finden Sie unter www.ekmd.de.

Für Rückfragen steht Ihnen das Landeskirchenamt Erfurt, Referat P1 Arbeitsrecht, Kirchenrechtsrat Christian Vollbrecht, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt, Tel. 0361/ 51800-402, christian.vollbrecht@ekmd.de zur Verfügung.


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Amtszeit vom l. Mai 2022-30.04.2026

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Merkblätter und Formulare zu den Durchführungsbestimmungen zur Pfarrdienstwohnungsverordnung (DB-PfDwV.EKM) vom 29. Januar 2019.

Seit 1. März 2019 sind in Kraft:

Merkblätter, Formulare für Wohnungsübergabe- und -rücknahmeprotokolle und weitere Muster finden Sie unter Downloads.


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Das Landeskirchenamt, Referat Grundstücke, gibt nach Abstimmung mit dem synodalen Ausschuss Klima – Umwelt – Landwirtschaft der EKM folgende Hinweise an Gemeindekirchenräte, Kreiskirchenräte und Kreiskirchenämter sowie alle im Klimaschutz engagierten Gemeindeglieder

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Sicherungsschein für Pauschalreisen 2026 – gilt für Buchungen ab dem 01.11.2021


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Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht regelmäßig neue verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auf seiner Internetseite (www.formulare-bfinv.de). Dort können die Formulare auch direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Die aktuellen Formulare und dazu eine Erläuterung des Bundesministeriums stellen wir Ihnen am Ende der Seite als pdf-Format zur Verfügung:

Informationsschreiben des Bundesministerium der Finanzen zu Spenden

Informationsschreiben des Bundesministerium der Finanzen zu Aufwandsspenden

 


Ansprechpartner

Dirk Buchmann
Fundraising-Beauftragter der EKM


Gemeindedienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
Zinzendorfplatz 3
99192 Neudietendorf
Fon 036202/ 771796
Mob 0173/ 293 79 61


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Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (Sach- oder Dienstleistungen)

  • durch Unternehmen,
  • zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen,
  • mit dem regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

Vereinfacht gesagt: Mit Sponsoring machen Unternehmen Werbung für sich und/ oder ihre Produkte!

Für die steuerliche Behandlung im kirchlichen Kontext ist zwischen

  • öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Kirchengemeinde, Kirchenkreis) und
  • privatrechtlichen Körperschaften (z.B. kirchliche Stiftungen und Vereine)

zu unterscheiden.

Kirchengemeinden, Kirchenkreise oder auch die Landeskirche sind als Körperschaften bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für die Ertragssteuer (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) als auch für die Umsatzsteuer. Ein Betrieb gewerblicher Art, d.h. eine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit liegt nur vor, wenn die kirchliche Körperschaft hieraus mehr als 35T€ Umsatz im Jahr erzielt.


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Handreichung zur Personal-, Stellen- und Finanzplanung im Verkündigungsdienst
EKMintern Beilage 10/2021


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Das Versicherungsmerkblatt bietet einen Überblick über die Sammelversicherungsverträge der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sowie weitere Informationen zu den Themen Versicherungsschutz, Schadenfälle und Schadenprävention.

Es dient der unverbindlichen Information und ist keine Wiedergabe der gesamten Vertragsinhalte. Hieraus leiten sich weder für den Versicherer noch für den Versicherungsnehmenden oder für den Versicherungsmakler Rechte oder Pflichten ab. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der jeweils geschlossene Versicherungsvertrag, inklusive der darin vereinbarten Bedingungen.


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