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- Ansprechpartner Kirchenwald EKM - (25.11.2020 / 28 KB)
Wo Menschen sich begegnen, zu Gesprächen oder zu Veranstaltungen, ist zu bedenken, dass leider auch hier sich Unfälle ereignen können. Pauschal bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert sind alle Personen, die im Sinne ehrenamtlicher Tätigkeiten handeln sowie die festangestellten Mitarbeiter im kirchlichen Bereich.
Wenn Unfälle geschehen, helfen die Berufsgenossenschaften, die Folgen des Unfalls zu beheben oder dessen Auswirkungen auf den Betroffenen zu mildern. Besser als jede Heilung oder Milderung eines Unfalls oder Berufskrankheit ist die Vorsorge. Prävention wird den Kirchengemeinden der EKM in Form von Beratung und Ortsbegehungen durch die Kreiskirchenämter als Dienstleistung angeboten. Die Begehungen in Kirchen, Gemeindehäusern, Tagungsstätten, KITAs und Schulen erfolgen durch die zuständige Ortskraft für Arbeitssicherheit.
Auf der Basis eines von der EKD und der VBG entwickelten Präventionskonzeptes sind in den Kirchenkreisen Ortskräfte flächendeckend unterwegs, um die gesetzlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Kirchgemeinden umzusetzen. Dies bedeutet, die Gefährdungen für die Mitarbeiter aber auch Besucher zu erkennen und abzuwenden. Es ist die Aufgabe der Ortskräfte Mängelbeseitigung zu fordern und zu prüfen.
Eine arbeitsmedizinische Betreuung für kirchliche Mitarbeiter erfolgt durch die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH.
Die Ortskräfte für Arbeitssicherheit werden in ihren Kirchenkreisen unterstützt und beraten durch die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS). Die EFAS koordiniert als Einrichtung der EKD die sicherheitstechnische Betreuung im gesamten verfasst-kirchlichen Bereich.
Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften untergliedern sich folgendermaßen:
- Für Landeskirche, Kirchengemeinden, Kirchenkreise und, Verwaltungen sowie Schulen in kirchlicher Trägerschaft: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Für Kindergärten und Diakoniestationen in kirchlicher Trägerschaft: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Für Friedhöfe: Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau (SVLFG)
Kontakt
Koordinator für Arbeits-und Gesundheitsschutz
Landeskirchenamt der EKM
Referat P1
Bernd Melzig
Charlottenstraße 1
06618 Naumburg/Saale
Fon: 03445 767-237
Fax: 03445/767-221
Handy: 0162/2048686
bernd.melzig@ekmd.de
Ansprechpartner in den Kirchenkreisen der EKM
Ortskräfte (PDF, 15 KB)
Der Antrag kann am PC ausgefüllt und per Post an die Adresse im Briefkopf geschickt werden.
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- Kurzantrag (DRUCK) 2020 - (17.02.2020 / 33 KB)
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- dimissoriale-abl-062012 - (27.03.2019 / 59 KB)
Handlungsleitfaden für die Einführung von Elektrofahrzeugen durch Institutionen der Kirche.
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- Handlungsleitfaden Elektrofahrzeuge gemeinsam nutzen - (18.02.2019 / 766 KB)
Handreichung für das Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen sowie in Kirchengebäuden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
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- Fotografieren in der Evangelischen Kirchein Mitteldeutschland - (07.02.2019 / 215 KB)
Die Formulare werden derzeit überarbeitet und stehen in Kürze wieder zur Verfügung.
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Handreichung zum Thema "Grundlagen für den Umgang mit Grabstätten in Kirchen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
handreichung-grabstaetten-stand-2012-09-25 - (09.10.2020 / 10 KB)
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- handreichung-gemeindebeitragsbrief-2013 - (27.03.2019 / 282 KB)
GKR-Sitzung: Muster Protokollauszug kirchenaufsichtliche Genehmigungen
Das Formular soll helfen, alle für die Prüfung des Beschlusses und seiner Rechtmäßigkeit relevanten Aussagen in einem Formular zu erfassen. Insbesondere bei kirchenaufsichtlichen Genehmigungen lassen sich mit einem solchen Formular schnell die formalen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Beschlussfassung überblicken. Damit entfallen auch ggf. notwendige Rückfragen der genehmigenden Stelle.
Umlaufbeschluss
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- muster-protokollbuch-kirchengemeinde - (27.03.2019 / 30 KB)
- vordrucke - (27.03.2019 / 34 KB)
- Protokoll Umlaufbeschluss GKR - (27.10.2020 / 206 KB)
- Vorlage Umlaufbeschluss GKR - (27.10.2020 / 201 KB)
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- Arbeitshilfe der EKM zur gottesdienstlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare - (21.01.2019 / 393 KB)
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- handreichung-grabstaetten-stand-2012-09-25 - (27.03.2019 / 10 KB)
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- 2011-ekm-erbbau-1-11 - (27.03.2019 / 1 MB)
- 2011-ekm-fischereipacht-1-11 - (27.03.2019 / 1 MB)
- 2011-ekm-garage-bgb-1-11 - (27.03.2019 / 901 KB)
- 2011-ekm-garage-bgb-bis-10-jahre-1-11 - (27.03.2019 / 900 KB)
- 2011-ekm-gartenpacht-1-11 - (27.03.2019 / 1 MB)
- 2011-ekm-gestattung-1-11 - (27.03.2019 / 892 KB)
- 2011-ekm-grundstuecksmiet-1-11-bis-10-jahre - (27.03.2019 / 1 MB)
- 2011-ekm-grundstuecksmiet-1-11-mehr-als-10-jahre - (27.03.2019 / 1 MB)
- 2011-ekm-kleingartenpacht-1-11 - (27.03.2019 / 1 MB)
- 2011-ekm-obstanbau-1-11 - (27.03.2019 / 1 MB)
- 2017-ekm-landpacht-10-17 - (27.03.2019 / 167 KB)
- a-mustervertragmobilf - (27.03.2019 / 125 KB)
- a-mustervertragwlan - (27.03.2019 / 84 KB)
Verkündigung, Seelsorge, Diakonie, Bildung, Ökumene und Weltverantwortung sind die fünf kirchlichen Handlungsfelder, die den konstitutiven Auftrag unserer Kirche beschreiben. Durch sie wird kirchliches Handeln für die Menschen unmittelbar erlebbar.
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- erlauterungen-und-hinweise - (27.03.2019 / 242 KB)
- handlungsfeld-bildung - (27.03.2019 / 52 KB)
- handlungsfeld-diakonie - (27.03.2019 / 55 KB)
- handlungsfeld-okumene-und-weltverantwortung - (27.03.2019 / 14 KB)
- handlungsfeld-seelsorge - (27.03.2019 / 15 KB)
- handlungsfeld-verkuendigung - (27.03.2019 / 54 KB)
- hinweise-ubersichten-und-steckbrief - (27.03.2019 / 184 KB)
- steckbrief-kirchliche-handlung - (27.03.2019 / 94 KB)
- ubersicht-bildung - (27.03.2019 / 57 KB)
- ubersicht-diakonie - (27.03.2019 / 46 KB)
- ubersicht-okumene - (27.03.2019 / 49 KB)
- ubersicht-seelsorge - (27.03.2019 / 54 KB)
- ubersicht-verkundigung - (27.03.2019 / 49 KB)
für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
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- Grundlagen zur Haushaltssystematik gültig ab 01.01.2021 - (09.09.2020 / 754 KB)
- Grundlagen zur Haushaltssystematik 12/2019 - (16.12.2019 / 839 KB)
- Änderungsverzeichnis Stand 12.11.2019 - (16.12.2019 / 21 KB)
- Muster-HHPL Kirchengemeinde - (21.01.2019 / 114 KB)
- Anlage 1 - Allgemeines Inventar-Verzeichnis
- Anlage 2 - Verzeichnis der Sakral- und Kunstgegenstände
- Anlage 3 - Bücher-Verzeichnis
- Anlage 4 - Schuldenverzeichnis
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- Inventarordnung - (02.12.2019 / 22 KB)
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- Meldung über eine Taufe - (07.05.2019 / 660 KB)
- Meldung über eine Konfirmation - (07.05.2019 / 483 KB)
- Meldung über eine Trauung - (07.05.2019 / 395 KB)
- Meldung über eine Bestattung - (07.05.2019 / 375 KB)
- Umgemeindungsformular - (07.05.2019 / 139 KB)
- Aufnahme Wiederaufnahme - (27.01.2020 / 362 KB)
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- Kasualgebührenordnung Stand 01/2020 - (17.02.2020 / 283 KB)
Über Kirchenasyl in Theorie und Praxis, immer mit einem deutlichen Bezug auf die Situation in der EKM. Neben einer kurzen theologischen Reflexion und einigen geschichtlichen Hintergründen enhält die Handreichung Informationen darüber, was ein Kirchenasyl ist, wie es abläuft und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Gewährung von Kirchenasyl für eine Gemeinde überhaupt in Frage kommt. Eine Checkliste, wichtige Adressen, Literaturhinweise und Dokumente runden die Broschüre ab.
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- handreichung-kasyl - (27.03.2019 / 357 KB)
Die EKM und ihre Untergliederungen besitzen 12.065 Hektar (ha) Kirchenwald in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen. Sie werden vom Grundstücksreferat, Fachreferat Forsten im Landeskirchenamt der EKM fachlich betreut, beraten und beaufsichtigt. Dieses vertritt weiterhin die eigentumsrechtlichen, forstlichen, naturschutzfachlichen sowie jagdlichen Interessen der EKM.
Die Hauptbaumart bildet in den Kirchenwäldern mit ca. 48 % die Kiefer, gefolgt von der Fichte mit 24 % sowie den Laubhölzern Buche und Eiche mit 8% bzw. 10 %. Die restlichen 10 % der Fläche sind mit anderen Baumarten bestockt.
Die kirchliche Waldbewirtschaftung verfolgt vorrangig das Ziel der Nachhaltigkeit, um die Schöpfung in ihrer Gesamtheit zu wahren. Dazu werden stabile Mischwälder mit standortgerechten Baumarten angestrebt, die langfristig den wachsenden Anforderungen des Klimawandels gerecht werden. Durch die naturnahe Bewirtschaftung der Kirchenwälder wird nicht nur der Arten- und Biotopschutz gewährleistet sondern es werden auch Erträge erzielt, die der Finanzierung kirchlicher Kernaufgaben, wie der Seelsorge oder der Erhaltung kirchlicher Gebäude zu gute kommen.
Differenzierte Betreuungsstrukturen tragen den unterschiedlichen kirchlichen Eigentumsverhältnissen Rechnung: Große Teile des Pfarrwaldes Thüringens (2.115 ha) werden durch das Landeskirchenamt über Beförsterungsverträge mit ThüringenForst AöR direkt verwaltet und dienen der Pfarrerbesoldung. Diese Fläche verteilt sich auf 391 Pfarreien. Weitere 2.493 ha Wald, die sich im Eigentum von 259 Thüringer Kirchengemeinden befinden, werden von diesen in der Regel auch über solche Beförsterungsverträge bewirtschaftet. Die Erträge dienen zur Finanzierung kirchengemeindlicher Aufgaben vor Ort.
In den Kirchenkreisen Stendal und Salzwedel sind die 133 waldbesitzenden Kirchengemeinden mit einer Fläche von 1.130 ha überwiegend Mitglieder der staatlich anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften. Der Großteil der Waldflächen wird darüber hinaus von 8 anerkannten Kirchlichen Waldgemeinschaften mit eigener forstlicher Betreuung teils länderübergreifend beförstert.
Die verbleibenden Waldflächen sind in Fonds, Stiftungen oder altrechtlichen Waldgenossenschaften integriert.
Im Bereich Service/Arbeitshilfen finden Sie Ansprechpartner Kirchenwald der EKM, Musterschreiben, Formulare und weitere hilfreiche Arbeitshilfen.
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- Flyer Bundeswaldprämie - (07.12.2020 / 576 KB)
- Rundschreiben KG 07-12-2020 Waldprämie - (07.12.2020 / 130 KB)
- NachweisBerufsgenossenschaftKirchengemeindenEKM - (25.11.2020 / 2 MB)
- Merkblatt Brennholzaufbereitung in PEFC-zertifizierten Wäldern - (24.01.2019 / 1 MB)
- Vereinbarung Brennholzverkauf im PEFC-zertifizierten Pfarrei-- und Forstfondswald - (24.01.2019 / 176 KB)
- Vereinbarung Brennholzverkauf im Kirchengemeindewald - (24.01.2019 / 110 KB)
- Vereinbarung Brennholzverkauf im PEFC-zertifizierten- Kirchengemeindewald - (24.01.2019 / 110 KB)
- Versicherung Berufsgenossenschaft bei Waldpflegearbeiten - (24.01.2019 / 204 KB)
- Antrag auf Mittelgewährung aus dem Forstausgleichsfonds - (24.01.2019 / 31 KB)
- Forstausgleichsausschuss-Geschäftsordnung - (24.01.2019 / 305 KB)
- Forstausgleichsausschuss-Vergabeordnung - (24.01.2019 / 29 KB)
- Leitlinien zur Bewirtschaftung der Wälder der EKM 2014 - (24.01.2019 / 113 KB)
- Musterantrag Baumfällung - (24.01.2019 / 19 KB)
- Musterkontrollblatt Seite 1 - (24.01.2019 / 12 KB)
- Musterkontrollblatt Seite 2 - (24.01.2019 / 19 KB)
- Rundschreiben zur Verkehrssicherungspflicht - (24.01.2019 / 28 KB)
- Rundschreiben zum Forstausgleichsfonds 2013 - (24.01.2019 / 404 KB)
- ansprechpartner-forster-kirchliche-waldgemeinschaften-kwg - (21.11.2019 / 22 KB)
- PEFC Selbstverpflichtung Kirchengemeindewald - (18.11.2020 / 514 KB)
- PEFC Waldstandard - (18.11.2020 / 59 KB)
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- Formular KFM Web Zugang - (04.03.2021 / 417 KB)
DOWNLOAD
- handreichung-zur-sicherung-von-beigaben-in-kirchturmknaeufen-anlage - (27.03.2019 / 41 KB)
Terminplan und Arbeitshilfe für die Mitarbeitervertretungswahlen nach dem MVG.EKD
DOWNLOAD
- 1. Wahlhilfe MAV-Wahl- Website - (21.01.2019 / 93 KB)
Merkblätter und Formulare zu den Durchführungsbestimmungen zur Pfarrdienstwohnungsverordnung (DB-PfDwV.EKM) vom 29. Januar 2019.
Seit 1. März 2019 sind in Kraft:
Merkblätter, Formulare für Wohnungsübergabe- und -rücknahmeprotokolle und weitere Muster finden Sie unter Downloads.
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- 01-Anlage 1-Merkblatt Anmietung von Dienstwohnungen - (27.03.2019 / 205 KB)
- 01-Anlage1a.zuAnlage1 - (27.03.2019 / 15 KB)
- 02-Anlage 2-Merkblatt Dienstzimmer - (27.03.2019 / 184 KB)
- 03-Anlage 3-Merkblatt über die Ausstattung von Dienstwohnungen - (27.03.2019 / 184 KB)
- 04-Anlage 4-Wohnungsblatt - (27.03.2019 / 60 KB)
- 05-Anlage5-Wohnungsübergabeprotokoll.6.02.2019 - (27.03.2019 / 26 KB)
- 06-Anlage 6-Wohnungsrücknahmeprotokoll - (27.03.2019 / 27 KB)
- 07-Anlage 7-Erhebungsbogen Steuerwert EKM - (27.03.2019 / 59 KB)
- 07a-Hinweise zum Erhebungsbogen zum Steuerwert der Dienstwohnung - (27.03.2019 / 206 KB)
Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs
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- Sicherungsschein für Pauschalreisen 2021 - (26.10.2020 / 88 KB)
- Sicherungsschein für Pauschalreisen 2020 - (19.09.2019 / 112 KB)
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht regelmäßig neue verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auf seiner Internetseite (www.formulare-bfinv.de). Dort können die Formulare auch direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Die aktuellen Formulare und dazu eine Erläuterung des Bundesministeriums stellen wir Ihnen an dieser Stelle auch im pdf-Format zur Verfügung:
A) Zuwendungsbestätigungen für Geldzuwendungen an Kirchengemeinden, Kirchenkreise oder die Landeskirche:
- Zuwendungsbestätigung für Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (Formular; PDF, 114 KB)
B) Zuwendungsbestätigungen für Sachzuwendungen an Kirchengemeinden, Kirchenkreise oder die Landeskirche:
- Zuwendungsbestätigung für Sachzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (Formular; PDF, 123 KB)
C) Weitere Muster für Zuwendungsbestätigungen
- Sammel-Zuwendungsbestätigung für Geldzuwendungen an Kirchengemeinden, Kirchenkreise oder die Landeskirche. (Formular; PDF, 140 KB)
- Zuwendungsbestätigung für Geldzuwendungen bzw. Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft, Personenvereinigung - Verein, Initiative etc. (Formular; PDF, 113 KB)
- Zuwendungsbestätigung für Geldzuwendungen an eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts (Formular; PDF, 126 KB)
- Zuwendungsbestätigung für Geldzuwendungen an eine inländische Stiftung des privaten Rechts (Formular; PDF, 117 KB)
- Zuwendungsbestätigung für Sachzuwendungen bzw. Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft, Personenvereinigung - Verein, Initiative etc. (Formular; PDF, 117 KB)
- Zuwendungsbestätigung für Sachzuwendungen an eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts (Formular; PDF, 124 KB)
- Zuwendungsbestätigung für Sachzuwendungen an eine inländische Stiftung des privaten Rechts (Formular; PDF, 119 KB)
C) Informationsschreiben des Bundesministerium der Finanzen zu Spenden
D) Informationsschreiben des Bundesministerium der Finanzen zu Aufwandsspenden
- www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-11-25-Steuerliche-Anerkennung-Aufwandsspende-Rueckspende.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende);
Ergänzung des BMF-Schreibens vom 25. November 2014 (BStBl I S. 1584) (pdf)
Ansprechpartner
Dirk Buchmann
Fundraising-Beauftragter der EKM
Gemeindedienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
Zinzendorfplatz 3
99192 Neudietendorf
Fon 036202/ 771796
Mob 0173/ 293 79 61
Dirk.Buchmann@ekmd.de
Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (Sach- oder Dienstleistungen)
- durch Unternehmen,
- zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen,
- mit dem regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Vereinfacht gesagt: Mit Sponsoring machen Unternehmen Werbung für sich und/ oder ihre Produkte!
Für die steuerliche Behandlung im kirchlichen Kontext ist zwischen
- öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Kirchengemeinde, Kirchenkreis) und
- privatrechtlichen Körperschaften (z.B. kirchliche Stiftungen und Vereine)
zu unterscheiden.
Kirchengemeinden, Kirchenkreise oder auch die Landeskirche sind als Körperschaften bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für die Ertragssteuer (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) als auch für die Umsatzsteuer. Ein Betrieb gewerblicher Art, d.h. eine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit liegt nur vor, wenn die kirchliche Körperschaft hieraus mehr als 35T€ Umsatz im Jahr erzielt.
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- Handreichung zum Sponsoring in der EKM Endfassung - (21.01.2019 / 201 KB)
DOWNLOAD
- staatliche-auszeichnungen-und-kirche-handreichung - (27.03.2019 / 13 KB)
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- 20210302 Tabelle Genehmigungen KiG - (05.03.2021 / 247 KB)
- 20210302 Tabelle Genehmigungen KiKr - (05.03.2021 / 212 KB)
DOWNLOAD
- arbeitshilfe-visitationsordnung - (27.03.2019 / 640 KB)