Zu den 84 Mitgliedern der III. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gehören:

  • der Landesbischof und sein Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin
  • die reformierte Senior
  • der Präsident des Landeskirchenamtes
  • der Leiter des Diakonischen Werkes der EKM
  • der Präses der bisherigen Landessynode
  • je Kirchenkreis ein von der Kreissynode gewähltes Mitglied, das nicht hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis steht
  • je Propstsprengel vier von gemeinsamen Wahlausschüssen der Kreissynoden gewählte Mitglieder, die hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen und von denen zwei ordiniert und zwei nicht ordiniert sind
  • je Propstsprengel eine Superintendentin bzw. ein Superintendent
  • je ein Mitglied der Theologischen Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • sechs Jugenddelegierte, von denen zwei das Stimmrecht ausüben
  • bis zu acht durch den Landeskirchenrat berufene Mitglieder
  • sowie beratende Mitglieder mit Rede und Antragsrecht

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landessynode.

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