Beratung

Wann ist für mich der richtige Zeitpunkt, in den Ruhestand zu gehen? Welche Möglichkeiten gibt es, abgesehen vom regulären Datum? Was bedeutet es, vorzeitig auf Antrag in den Ruhestand zu treten, den Ruhestandseintritt hinauszuschieben oder die zeitlich befristete Rückkehr aus dem Ruhestand in den aktiven Dienst zu erwägen?

Die Referatsleiterinnen der Referate P2 Dienstrecht, Martina.Kilger@ekmd.de (0361/51800 472), und P3 Personaleinsatz und Personalentwicklung, Bettina.Muehlig@ekmd.de (0361/51800 471), beraten Sie gern.

Auf welche finanziellen Veränderungen muss ich mich einstellen? Sie haben die Möglichkeit, eine Versorgungsauskunft zu beantragen, die von ganz individuellen Faktoren abhängig ist. Dazu nehmen Sie Kontakt mit Christfried.Pfennigsdorf@ekmd.de (0361/51800 477) auf.

+ Homepage des Personaldezernates

+ Älter werden im Pfarrberuf. Merkblatt für die letzten Dienstjahre und die Vorbereitung auf den Ruhestand

 

Information für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zur Zahlung einer Energiepreispauschale:

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat beschlossen, die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro allen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die sie nicht bereits als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder über ihre Rente erhalten haben, auszuzahlen. Die Auszahlung an den berechtigten Personenkreis wird vss. mit den Versorgungsbezügen im März 2023 erfolgen.

Eine Auszahlung zu einem früheren Zeitpunkt ist leider nicht möglich, da die Gliedkirchen der EKD im Geleitzug handeln und noch nicht in allen Kirchen entsprechende Beschlüsse gefasst wurden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Referatsleiterin des Referates Dienstrecht:

Martina Kilger
E-Mail: martina.kilger@ekmd.de
Tel.: 0361 51800-472