21.12.2022
Brandenburg verlängert Corona-Schutzmaßnahmen

Potsdam (epd). Brandenburg verlängert die Corona-Schutzmaßnahmen um weitere drei Wochen bis zum 11. Januar.

Die bisherige Verordnung und damit unter anderem die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gelten damit unverändert weiter, wie die Staatskanzlei nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag in Potsdam mitteilte. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften müssten alle Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen.

Die Landesregierung wies zugleich darauf hin, dass gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz auch bundesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten. Auch Patientinnen und Patienten müssten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen, hieß es weiter. Dies diene auch dem Schutz des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur.

„Die Corona-Zahlen steigen seit drei Wochen wieder spürbar an“, betonte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Die Infektionslage sei angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern äußerst schwierig. Zugleich gebe es im medizinischen Bereich erhebliche Personalausfälle durch Erkrankungen. „Wir müssen sowohl die Beschäftigten im Gesundheitswesen als auch die vulnerablen Personengruppen schützen“, betonte sie: „Deshalb sind Schutzmaßnahmen weiterhin notwendig.“ Derzeit würden 868 Menschen mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung in Brandenburg im Krankenhaus behandelt. Vor zwei Wochen seien es 610 und vor vier Wochen 454 Patienten gewesen.


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