21.09.2022
Brandenburg verlängert Corona-Schutzmaßnahmen

Potsdam (epd). Die Corona-Basisschutzmaßnahmen werden in Brandenburg noch einmal bis Ende September verlängert. 

Dies hat das Kabinett nach Angaben der Staatskanzlei am Dienstag beschlossen. Damit gelten im Bundesland weiter die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen FFP2-Masken tragen.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gibt es eine neue Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023. Die Landesregierung wolle deshalb in der kommenden Woche eine neue Corona-Verordnung beschließen und die ab Oktober geltenden Maßnahmen festlegen, hieß es.

„Wir beobachten das Infektionsgeschehen sehr genau“, erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Entscheidend für die Beurteilung der Corona-Lage sei vor allem die Situation in den Krankenhäusern. Wenn sie weiterhin stabil bleibe und die Zahl der Covid-19-Erkrankten, die stationär versorgt werden müssen, nicht wesentlich steigt, reichten die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen auch in den kommenden Wochen aus.

Der weitere Verlauf der Pandemie hänge neben dem Auftreten neuer Virusvarianten und der Inanspruchnahme der angebotenen Impfungen entscheidend vom Verhalten der Bevölkerung und der gegenseitigen Rücksichtnahme ab, betonte Nonnemacher: „Die bekannten Empfehlungen zur Infektionsvermeidung sollten unbedingt weiterhin von allen konsequent eingehalten werden.“


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