02.03.2022
Gottesdienste in Sachsen wieder ohne Corona-Nachweis möglich

Dresden (epd). In Sachsen entfällt mit der neuen Corona-Schutzverordnung vom 4. März auch der Corona-Testnachweis für Zusammenkünfte in Kirchen und Religionsgemeinschaften. 

Es werde lediglich noch ein Hygienekonzept benötigt, das Vorzeigen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises sei nicht mehr nötig, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden.

Die 3G-Regel finde allerdings bei Eheschließungen und Beerdigungen Anwendung, wenn diese in Innenräumen stattfinden. Im Außenbereich sei auch dort kein entsprechender Nachweis mehr erforderlich, hieß es.

Eine Kontakterfassung ist laut Köpping nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens erforderlich. Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten bleibe aber bestehen.

Sachsens Kabinett hat am Dienstag eine weitere Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie gilt bis zum 19. März. Angesichts der entspannteren Lage in den Krankenhäusern habe sich die Landesregierung auf weitere Lockerungen verständigt, sagte Köpping. Demnach sind derzeit keine Schließungen oder allgemeine, von der Bettenbelegung abhängige, Maßnahmen mehr vorgesehen.

Es gebe aber noch Einschränkungen: So werde für den Besuch von Messen und Kongressen ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benötigt. Bei größeren Kultur-, Freizeit und Sportveranstaltungen gelten noch Kapazitäts- und Zugangsbeschränkungen. Clubs und Diskotheken können unter Beachtung der 2G-Plus-Regel wieder öffnen. Für sämtliche körpernahen Dienstleistungen gilt weiter die 3G-Regel.


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar