30.04.2022
Neue Corona-Verordnung in Thüringen gilt ab 1. Mai

Erfurt (epd). Die Corona-Maßnahmen in Thüringen werden von Sonntag an weiter gelockert.

Ab dem 1. Mai sei ein Ende der Quarantäne nach nunmehr fünf Tagen möglich, teilte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Freitag in Erfurt mit. Voraussetzung hierfür sei, dass die erkrankte Person zuvor wenigstens 48 Stunden symptomfrei war.

Die Testpflichten für Besucher und Besucherinnen von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen würden ebenfalls vereinfacht. Ab Mai gelte in diesen Einrichtungen die 3G-Regelung. Geimpfte und genesene Personen müssten demzufolge keinen negativen Testnachweis mehr erbringen, sagte Werner. Aktuell galt das nur für geboosterte Personen.

Weiterhin in Kraft bleiben dagegen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Die neue Verordnung ist laut Verordnung bis 28. Mai befristet. Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen ist binnen Tagesfrist um 76 auf 473 erkrankte Personen je 100.00 Einwohner gesunken.


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