30.03.2022
Neue Verordnung in Sachsen: Einkaufen und Lernen ohne Corona-Maske | Brandenburg: Keine Maskenpflicht an Schulen

Dresden (epd). Trotz steigender Corona-Zahlen fallen in Sachsen vom 3. April an in fast allen Bereichen die Masken. 

Im öffentlichen Nahverkehr, in Pflegeheimen und Krankenhäusern bleibe es allerdings bei der Maskenpflicht, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Zuvor hatte das Kabinett eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die sogenannte Basismaßnahmen festlegt und bis Ende April gelten soll.

Demnach wird „dringend empfohlen“, einen Mund-Nasenschutz in öffentlich zugänglichen Innenräumen zu tragen sowie den Mindestabstand einzuhalten. Nur die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg halten laut Köpping weiter eine epidemische Lage aufrecht. Die Corona-Maßnahmen bleiben damit dort strenger.

In Sachsen gibt es derzeit laut Köpping keine Überlastung bei der Bettenbelegung mit Covid-19-Erkrankten. Die Situation bleibe aber weiterhin angespannt, sagte Köpping. Aufgrund von Corona-Fällen gebe es zum Beispiel derzeit einen Personalausfall von 15 bis 20 Prozent in den Krankenhäusern.

Auch an Schulen und Kitas besteht vom 3. April an keine Maskenpflicht mehr. Die Testpflicht für den Schulbesuch wird laut Kultusministerium noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Danach sollen Testungen dann komplett entfallen, vorausgesetzt die Gesamtlage entwickelt sich weiter positiv.

Der Vorschlag von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), ganz Sachsen zum Hotspot zu erklären, war am Widerstand der CDU-Fraktion gescheitert. Köpping hätte nach eigenen Angaben gern die Maskenpflicht in Innenräumen aufrechterhalten. Die rechtliche Lage gebe dies aber nicht her.

Brandenburg hebt Corona-Maskenpflicht an Schulen auf

Potsdam (epd). Brandenburg lockert ab Sonntag die Corona-Schutzmaßnahmen. Damit entfalle die Maskenpflicht an den Schulen, teilte die Staatskanzlei nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Dienstag in Potsdam mit. Schülerinnen und Schüler müssten sich jedoch wie bisher an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche durch Selbsttests zu Hause auf eine Covid-Infektion testen. Diese Testpflicht gelte nicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene.

Nicht immunisierte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssten sich täglich auf Corona testen lassen, hieß es weiter. Dafür sollen Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht verwendet werden. Gleiches gelte für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Horten. Nicht immunisierte Kita-Kinder, die älter als ein Jahr sind, müssten sich wie bisher mindestens an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche mit Selbsttests zu Hause testen lassen.

Im öffentlichen Nahverkehr wird die Maskenpflicht beibehalten. Alle Fahrgäste müssten weiter FFP2-Masken tragen, hieß es. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis 14 Jahren sei eine OP-Maske ausreichend. Das Kontroll- und Servicepersonal müsse mindestens eine OP-Maske tragen, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Menschen bestehen.

Hintergrund sei das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, hieß es. Damit könnten die Bundesländer ohne eigene Parlamentsbeschlüsse ab Sonntag nur noch sogenannte Basismaßnahmen zum Infektionsschutz anordnen.


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