09.02.2022
Notfall-Regeln für Kita-Betreuung in Sachsen-Anhalt erlassen

Magdeburg (epd). Kita-Kinder in Sachsen-Anhalt, deren Eltern in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeiten, sollen bei pandemiebedingten Personalengpässen bevorzugt betreut werden. 

Das geht aus einem Erlass des Sozialministeriums hervor. Diese Regel soll greifen, wenn Personalausfälle so gravierend sind, dass nicht mehr alle Kinder einer Einrichtung adäquat betreut werden können, wie das Ministerium am Dienstag in Magdeburg mitteilte. Der Erlass tritt am 10. Februar in Kraft.

Oberstes Ziel bleibe, flächendeckende Schließungen von Kitas zu vermeiden und mit Hilfe von Hygienemaßnahmen und der Bereitstellung von Corona-Tests für Kinder und Erzieherinnen den Regelbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung, welche Schritte zur Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung einzuleiten sind, liege bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten.

Bei Personalengpässen könnte demnach verbliebenes Personal einrichtungsübergreifend eingesetzt oder Betreuungszeiten reduziert werden. Beschränkungen seien zwischen dem Einrichtungsträger und dem zuständigen Jugendamt abzustimmen.

Reichen getroffene Maßnahmen nicht aus, um einen pandemiebedingten Personalausfall aufzufangen, soll eine Betreuung vor allem für Kinder von in der kritischen Infrastruktur Beschäftigten sowie für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf sichergestellt werden, wie es weiter hieß. Voraussetzung sei, dass eine private Betreuung, etwa durch Familienangehörige, oder flexible Arbeitszeiten nicht möglich sind.

Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderen Beschäftigte in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, aber auch Transport und Verkehr.


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