21.03.2022
Sachsen-Anhalt bleibt bei Maskenpflicht bis 2. April

Magdeburg (epd). Sachsen-Anhalt hält nach dem Wegfall der meisten vom Bund vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen am Sonntag an der Maskenpflicht zunächst fest.

Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Restaurants, Geschäften und anderen geschlossenen Räumen muss bis zum 2. April mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie die Landesregierung in Magdeburg am Samstag mitteilte.

Andere Beschränkungen werden aufgehoben. Dazu zählen den Angaben zufolge die privaten Kontaktbeschränkungen, die zuletzt für nicht gegen Corona Geimpfte galten, sowie die Personenobergrenzen etwa für Sport- und Kulturveranstaltungen. Wenn Veranstalter freiwillig entscheiden, nur dreimal Geimpften oder zweifach Geimpften mit negativem Corona-Test den Zutritt zu gewähren (2G plus-Regel), könnten auch Mindestabstände unterschritten und auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Ansonsten gelte generell nun die 3G-Regel, womit auch Ungeimpfte mit tagesaktuellem Test Zugang erhalten.

Die Testvorschriften für Schulen bleiben den Angaben zufolge bestehen. Schülerinnen und Schüler müssen sich demnach an mindestens drei Tagen in der Woche selbst auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus testen.

Mit der am Freitag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes können die Länder künftig nur noch Basisschutzmaßnahmen, etwa Maskenpflichten zum Schutz besonders gefährdeter Menschen beschließen. In Hotspots, also Regionen mit hohen Infektionszahlen, in denen eine Überlastung des Gesundheitswesens droht, können die Regeln verschärft werden. In einer Übergangsfrist bis zum 2. April können die Länder die derzeit bestehenden Regeln noch verlängern.


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