25.05.2022
Sachsen verlängert Corona-Schutzverordnung | Thüringen passt Corona-Schutzregeln an

Dresden (epd). In Sachsen darf im öffentlichen Nahverkehr von Samstag an auch wieder ein medizinischer Mund-Nasenschutz statt einer FFP2 -Maske zur Eindämmung des Coronavirus getragen werden. 

Das Service- und Fahrpersonal sei weiterhin nur dann zum Tragen einer Maske verpflichtet, wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen besteht, teilte das Sozialministerium am Dienstag in Dresden mit. Zuvor hatte das sächsische Kabinett über eine neue Verordnung beraten.

Generell hat Sachsens Landesregierung die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni verlängert. Bisherige Basisschutzmaßnahmen gelten somit im Wesentlichen fort. Die neue Verordnung wird in den nächsten Tagen ins Internet eingestellt, hieß es.

Thüringen passt Corona-Schutzregeln an

Erfurt (epd). In Thüringen tritt am Samstag eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wesentlichen Basisregeln würden fortgeführt, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt. Anpassungen erfolgten lediglich bei der Maskenpflicht.

So entfalle in bestimmten Bereichen der medizinischen Versorgung die FFP2-Maskenpflicht. In Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen seien dann auch qualifizierte Gesichtsmasken zulässig.

Mit den Änderungen würden Vereinfachungen im Rahmen des Möglichen geschaffen, informierte die Ministerin. Trotz aller Erleichterungen solle jedoch allen bewusst sein, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei. Mit Blick auf die bevorstehende Urlaubs- und Reisezeit rief Werner nochmals zum Impfen auf.


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