01.03.2023
Sachsen verzichtet auf eigene Corona-Verordnung

Dresden (epd). Nach fast drei Jahren gibt es in Sachsen künftig keine landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.

Das Kabinett beschloss am Dienstag die vollständige Aufhebung der bisher geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März, wie Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden mitteilte.

Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung hatte den Angaben zufolge zuletzt nur noch eine Maskenempfehlung für den öffentlichen Personennahverkehr und für öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten. Außerdem gab es Ausnahmen von den bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten.

Damit gelten ab Mittwoch in Sachsen nur die im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten etwa für den Besuch in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patienten in Arztpraxen. Landeseigene Corona-Regeln wie etwa die Isolationspflicht für Infizierte gibt es den Angaben zufolge bereits seit dem 3. Februar nicht mehr. Der Bund wird seinerseits alle Corona-Testpflichten zum 1. März aufheben.

Köpping sprach von einem weiteren wichtigen Schritt in Richtung Normalität. „Die Infektionszahlen haben sich in den letzten Monaten ebenso wie die Fallzahlen in den Krankenhäusern positiv entwickelt.“ Dennoch sei es weiterhin notwendig, „umsichtig zu sein und gerade in sensiblen Bereichen oder im Umgang mit vulnerablen Gruppen Vorsicht walten zu lassen“. Sie empfehle, „eine Maske zu tragen, wenn es eng ist“. Zudem appellierte sie, bei einem positiven Test darauf zu achten, dass andere Personen nicht angesteckt werden.


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