07.01.2022
Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen 2G-Regel ab

Weimar (epd). Die geltenden Zulassungsbeschränkungen für den Thüringer Einzelhandel bleiben nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Weimar zunächst weiter bestehen.

Der Eilantrag eines bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmens mit Filialen in Thüringen gegen die seit dem 23. Dezember im Freistaat geltende Corona-Verordnung sei am 30. Dezember abgelehnt worden (Aktenzeichen 3 EN 775/21), teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit stünden bis auf die Geschäfte der Grundversorgung die Handelseinrichtungen weiterhin nur Genesenen und Geimpften (2G-Regel) offen.

Die Weimarer Richter entschieden damit anders als das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2021. Der für das dortige Landesrecht vorgenommenen Beurteilung seien die Thüringer Kollegen nicht gefolgt. „Maßgeblich dafür ist ein erheblich abweichendes Infektionsgeschehen in Thüringen sowie der plausible Ansatz des Thüringer Verordnungsgebers, in dieser dramatischen Situation infektionsübertragende Kontakte insbesondere stärker gefährdeter Personengruppen grundsätzlich zu unterbinden“, erklärte eine Gerichtssprecherin. Dies müsse umso mehr im Hinblick auf die wesentlich erhöhte Übertragbarkeit der Omikron-Virusvariante gelten.

Die von der Handelskette aufgeworfene Frage einer gleichheitswidrigen Behandlung müsse angesichts der notwendigen schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Bewertung allerdings einer Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, räumten die Weimarer Richter ein.


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