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- Info-Nr. 80-2021-11-19-Rundverfügung Landeskirchenamt Nr. 7-2021 - (03.03.2022 / 190 KB)
Aus den Ländern:
Thüringen: IIn Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin Maskenund Testpflichten. Mit diesem Rahmen ist Seelsorge unein
Sachsen-Anhalt: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin Masken- und Testpflichten. Mit diesem Rahmen ist Seelsorge uneingeschränkt möglich.
Sachsen: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin Masken- und Testpflichten. Mit diesem Rahmen ist Seelsorge uneingeschränkt möglich.
Brandenburg: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin Masken- und Testpflichten. Mit diesem Rahmen ist Seelsorge uneingeschränkt möglich.
Weitere Möglichkeiten der Seelsorge:
- Sie können sich zunächst einmal an die Telefonseelsorge wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr unter 0800 1110 111 oder 0800 1110 222 zu erreichen.
- Wenden Sie sich telefonisch an die Verkündigungsmitarbeiter Ihrer Gemeinde: Gemeindesuche oder über unsere Personensuche
- Weitere Ansprechpartner für Seelsorge mit den entsprechenden Telefonnummern finden Sie auf der EKM-Website: https://www.ekmd.de/glaube/seelsorge/
- Auch Seelsorgenden tut in Krisenzeiten Seelsorge gut. Die Mitarbeitenden im Seelsorgeseminar bieten am Telefon Seelsorge und Supervision unter der Rufnummer: 0345-5226235 an.
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