04.09.2023
De Maizière rechnet nicht mit Gesetz zu Staatsleistungen

Wittenberg (epd). Kirchentagspräsident Thomas de Maizière rechnet offenbar nicht mit einer schnellen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.

Er vermute, es werde kein entsprechendes Bundesgesetz kommen, erklärte der ehemalige CDU-Verteidigungs- und Innenminister am Sonntag in der Wittenberger Stadtkirche laut vorab verbreitetem Redemanuskript.

Die Verhandlungen darüber liefen derzeit. Die evangelischen Kirchen seien eher für eine Ablösung, sagte de Maizière in seiner Kanzelrede. Die Bundesländer, die die Ablösesumme statt der jetzt laufenden Leistungen zahlen müssten, seien eher dagegen oder hielten das Thema nicht für dringlich. Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag noch in dieser Legislatur mit Hilfe eines Gesetzes „einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ schaffen.

Zur Zukunft der Staatskirchenverträge in den Bundesländern sagte de Maizière, die Kirchen sollten diese nicht als Ruhekissen nutzen, sondern als Ansporn und als Verpflichtung: „Kümmern wir uns nicht so viel um uns selbst, sondern um die Menschen. Strahlen wir nicht das Jammertal der Schrumpfung aus, sondern den Geist der frohen Botschaft“, heißt es im Redemanuskript. Staatskirchenverträge seien „ein gutes Gerüst, ein starkes Gerippe. Aber sie haben keine Muskeln und kein Herz. Es liegt an uns, was wir daraus machen.“

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält den Auftrag, die Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen.

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