12.11.2021
Diakonie übernimmt Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Halle (epd). In den Einrichtungen und Diensten der Diakonie Mitteldeutschland gilt jetzt ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. 

Die Mitgliederversammlung habe die entsprechenden Regelungen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für den Wohlfahrtsverband übernommen, sagte Diakonie-Sprecher Frieder Weigmann am Donnerstag in Halle.

Zugleich wurde laut Weigmann eine Richtlinie beschlossen, die Empfehlungen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes enthält. Sie stelle eine Arbeitshilfe zur Prävention, zum Umgang mit Verdachtsfällen sowie zur Entschädigung von Opfern dar und beziehe neben Kindern und Jugendlichen auch hilfebedürftige Erwachsene sowie Mitarbeitende ein.

„Aus unserem diakonischen Auftrag erwächst die Verantwortung, durch aktives Handeln Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schützen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Oberkirchenrat Christoph Stolte. Die Regelungen des Kirchengesetzes seien gegenüber bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zwar nachgeordnet, aber „wir haben den Schutzauftrag und die Verantwortung mit einer besonderen Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation und durch Wahrung persönlicher Grenzen die Würde jedes Menschen zu schützen“, sagte Stolte.

Die Diakonie Mitteldeutschland ist die Wohlfahrtsorganisation der EKM und der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Sie beschäftigt etwa 30.000 Mitarbeitende in mehr als 1.700 Einrichtungen, darunter Kindergärten, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheime.

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