20.02.2019
Diskussion um Trisomie-Tests als Kassenleistung

Berlin (epd). Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, kann sich eine Regelfinanzierung des Bluttests auf Down-Syndrom an Schwangeren nur unter Bedingungen vorstellen.

„Wir versuchen, es als Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu implementieren, aber erst nachdem die Frau bestimmte Voruntersuchungen im ersten Drittel der Schwangerschaft absolviert hat“, sagte Hecken am Abend des 19. Februar bei einer Veranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin. Wie in Frankreich und Kanada wären die Tests also erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche von der Kasse finanziert, erläuterte er. Abtreibungen nach einer Konfliktberatung, wie sie in den ersten zwölf Wochen straffrei sind, wären dann als Reaktion auf einen kassenfinanzierten Test nicht mehr möglich. Hecken sagte, Selbstzahler werde man nicht darin hindern, sich den Test zu besorgen. Er unterstrich aber erneut, es gehe um eine ethische Frage. Er sehe die Gefahr, dass es zu einer Ausweitung der Tests und zu einer Änderung des gesellschaftlichen Bewusstsseins gegenüber Behinderten komme.

Ethische Debatte über die Tests

Der G-BA muss darüber entscheiden, ob die Gen-Tests, die am Blut der Schwangeren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine mögliche Trisomie beim ungeborenen Kind erkennen, künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden sollen. Bislang müssen Mütter die Tests privat bezahlen, während die Fruchtwasseruntersuchung, die dies auch untersucht, aber ein Risiko für Fehlgeburten birgt, von der Kasse übernommen wird.

Im Bundestag setzt sich eine große Gruppe von Abgeordneten für eine ethische Debatte über die Tests ein. Politiker wie die SPD-Abgeordnete Ulla Schmidt, die auch Vorsitzende der Lebenshilfe ist, fürchten bei Einführung einer Regelleistung ein Screeningverfahren und massenweise Abtreibungen behinderter Kinder. „Das darf nicht sein“, sagte Schmidt bei der Diskussion der EKD. Sie wolle nicht, dass Eltern sich dafür rechtfertigen müssen, dass sie behinderte Kinder haben.

Ausbau der Beratung von Schwangeren gefordert

Nach ihren Angaben soll es im April eine Orientierungsdebatte zu dem Thema im Bundestag geben. Die EKD hatte im vergangenen Jahr eine Stellungnahme zu den Bluttests veröffentlicht. Sie plädiert dafür, dass die Tests zur Leistung der Krankenkassen werden sollen. Sie seien ohnehin zugelassen und würden somit den Regeln des Marktes und der Werbung entzogen, sagte Reiner Anselm, einer der Autoren der Stellungnahme. Gleichzeitig fordert die EKD aber einen Ausbau der Beratung von Schwangeren zu diesem Thema.

Das forderte auch Hecken. Der G-BA diskutiere, ob und in welchem Umfang vor der Untersuchung eine sozial-ethische Beratung stehen muss. Zudem werde geprüft, ob der Test nur bei Risikoschwangerschaften zur Anwendung kommen soll. Mit einer Entscheidung des Ausschusses rechnet er nach eigenen Worten frühestens in einem halben Jahr.

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