04.04.2022
Großteil der Corona-Einschränkungen gefallen: Empfehlungen der Landeskirche

Am 3. April ist ein großer Teil der Corona-Maßnahmen weggefallen, trotz nach wie vor hoher Infektionszahlen.

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) empfiehlt ihren Kirchengemeinden, trotz der bundesweiten Aufhebung der meisten Hygieneschutzbestimmungen, bei allen kirchengemeindlichen Veranstaltungen Maßnahmen zum Infektionsschutz vorzunehmen. In allen Bundesländern wird auch staatlicherseits in Innenräumen das Tragen von Masken, die Einhaltung des Mindestabstands und die Beachtung der weiteren bisherigen Infektionsschutzregeln weiterhin dringend empfohlen.

Als Orientierungsrahmen für Kirchengemeinden in der EKM kann die Rundverfügung Nr. 7/2021 vom 19. November 2021 herangezogen werden.

Folgende Empfehlungen (also Hinweise mit nicht bindendem Charakter), gibt die Landeskirche den Kirchengemeinden:

  • Bei Chorproben und Konzerten usw. sollten die bisherigen Regelungen beibehalten werden, solange die Infektionszahlen nicht deutlich unter die Inzidenz von 500 gefallen sind.
  • Gottesdienste sollten unter bisherigen Regelungen stattfinden, beim Singen wird das Tragen von Masken empfohlen.
  • Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen orientiert sich an den Vorgaben für den Schulbetrieb.
  • Sitzungen und Kreise können stattfinden. Von den Einladenden sollte abgeklärt werden, welche Regelungen und Veranstaltungsformate von der Mehrheit der infrage kommenden Personen mitgetragen werden.

Mehr Informationen, auch zu den nun geltenden Regelungen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Brandenburg, finden Sie auf der Corona-Webseite der EKM: https://www.ekmd.de/aktuell/corona/


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