14.04.2022
Kiesabbau am Sonntag: Kirchenkreis Bad Liebenwerda erfolgreich gegen Sonntagsarbeit

Der Evangelische Kirchenkreis Bad Liebenwerda hat sich erfolgreich gegen den Kiesabbau am Sonntag in Mühlberg gewehrt und sich damit für den Schutz des Sonntages stark gemacht.

Schon seit DDR-Zeiten wird in Mühlberg im Süden von Brandenburg Elbekies gewonnen. Die Bergrechte von insgesamt fast 2000 ha wurden nach der Wende von der Treuhand an Privatfirmen übertragen. Im aktuellen Planfeststellungsverfahren „Kiessandtagebau Altenau“ hatte die Firma Berger Rohstoffe GmbH als Betriebszeiten im Kiesabbau wie im Transport 24 Stunden 7 Tage die Woche beantragt. Dieser Rund-um-die-Uhr-Betrieb hätte die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger der Region Mühlberg dauerhaft verschlechtert. Die Christinnen und Christen im Evangelischen Kirchenkreis Bad Liebenwerda haben dagegen ihren Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.

Der Sonntag als Ruhetag gehört zum jahrhundertealten Bestand der christlich geprägten Kultur. Er dient zur Erholung der Menschen im umfassenden Sinn: Er unterbricht den Alltag und schafft Räume für körperliche Erholung sowie Sinn- und Wertfragen. Als Tag der Feier des Gottesdienstes ist er wesentlicher Bestandteil christlicher Religionsausübung.

„Ich war sehr enttäuscht, dass die Firma ohne zwingende Gründe solchen weitgreifenden Antrag stellt“, meint Christof Enders, Superintendent im Kirchenkreis Bad Liebenwerda. „Da fragt man sich schon, mit welcher Sensibilität da auf die Bedürfnisse der Bevölkerung geschaut wird."
"Leider hat die Firma trotz unseres Einspruches an ihren Forderungen festgehalten, sodass wir als Kirchenkreis erneut in Widerspruch gehen mussten“, sagt Ralf Hellriegel, Präses der Kreissynode des Kirchenkreises. „Wir haben nochmal deutlich daraufhin gewiesen, dass die Sonntagsruhe keine Einzelforderung von ein paar christlichen Protestanten, sondern ein Bedürfnis und Recht aller Bürgerinnen und Bürger ist, das zudem noch grundgesetzlich geschützt ist.“

Am Ende hat sich diese Position durchgesetzt. Im Planfeststellungsbeschluss ist der Sonntagsschutz ausdrücklich erwähnt und gewährleistet.

Weiterführende Information:
Bereits Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 bestimmt, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleibt. Durch Art. 140  des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Text Bestandteil des Grundgesetzes geworden. Die Sonntagsruhe ist im bundeseinheitlichen Arbeitszeitgesetz und im entsprechenden Gesetz des Landes Brandenburg festgeschrieben, womit ein allgemeines Beschäftigungsverbot mit wenigen Ausnahmen verbindlich festlegt ist.

2021 Jahr gab es eine Initiative zum Jubiläum „1700 Jahre freier Sonntag“ https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/wp-content/uploads/2021/02/Aufruf_1.700-Jahre-Freier-Sonntag-3.3.2021.pdf

Für Rückfragen: Christof Enders, Am Markt 23, 04924 Bad Liebenwerda, 035341-472583, www.kirchenkreis-badliebenwerda.de


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