30.08.2021
Klare Strukturen verhindern sexualisierte Gewalt | Interview mit Dorothee Herfurth-Rogge in EKM intern

Die EKM hat auf ihrer Frühjahrssynode 2021 ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Damit besteht in der EKM ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Eingeführt wurde eine Meldepflicht. Kommt bereits der Verdacht auf, es könnte sich um sexualisierte Gewalt handeln, sind Mitarbeitende und Ehrenamtliche verpflichtet, die Beobachtungen an eine unabhängige Meldestelle zu geben. Diese Meldestelle hat dann zu prüfen, ob der Verdacht begründet und was zu tun ist. Die Meldestelle wird von der EKM, der Anhaltischen Landeskirche und der Diakonie Mitteldeutschland gemeinsam finanziert werden, soll aber bei einer externen, nichtkirchlichen Organisation angesiedelt sein.

Eingerichtet wurde zudem eine neue Ansprechstelle, die Betroffene berät und Fortbildungen für ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende anbietet. Die Pfarrstelle, die als Stabsstelle bei Landesbischof Friedrich Kramer angesiedelt ist, hat seit dem 1. Juni dieses Jahres Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge inne. Die Theologin ist im zweiten Beruf Supervisorin und hat in den vergangenen 14 Jahren die Telefonseelsorge Halle geleitet.

EKM intern sprach mit Dorothee Herfurth-Rogge über ihre neue Aufgabe und ihre Motivation, sich dieser Herausforderung zu stellen. Das ganze Interview finden Sie hier auf den Seiten 10 und 11: https://www.ekmd.de/asset/gSMq6-5DRg-d5hARsTK-pg/ekm-intern-09-2021-web.pdf


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