13.12.2020
Lockdown über den Jahreswechsel | Anmeldepflicht und kein Gesang in Gottesdiensten

Berlin (epd). Deutschland geht wegen der Corona-Pandemie am Mittwoch in einen erneuten Lockdown. 

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag in Berlin mitteilte, haben Bund und Länder beschlossen, ab dem 16. Dezember den Einzelhandel bis auf Ausnahmen für Waren des täglichen Bedarfs zu schließen. Zudem sollen ab diesem Tag auch die Schulen schließen oder die Präsenzpflicht aufgehoben werden. Auch Friseure dürfen dann nicht mehr öffnen. Dies alles habe auch Auswirkungen auf die Feiertage, sagte Merkel. "Aber wir sind zum Handeln gezwungen", ergänzte sie mit Blick auf die wieder stärker steigenden Infektionszahlen.

Die schärferen Regeln sollen bis zum 10. Januar gelten. Bis dahin soll es dabei bleiben, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen können. Über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember sollen vier weitere Personen aus dem engen Familienkreis dazukommen können, erläuterte Merkel.

Für Gottesdienste beschlossen Bund und Länder konkrete Regeln: mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen Teilnehmern, Maskenpflicht, kein Gesang und Anmeldepflicht. Das Bundesinnenministerium soll Merkel zufolge erneut mit den Kirchen Gespräche über die Gottesdienste führen. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hatte zuvor noch erklärt, dass er Gottesdienste für verantwortbar halte, weil Schutzmaßnahmen von den Kirchen peinlich genau eingehalten würden.

Merkel betonte zudem, dass es für Silvester und Neujahr keine Sonderregelungen bei den Kontaktbeschränkungen geben werde. Dann soll ein bundesweites Versammlungsverbot gelten. Zudem soll auf belebten Plätzen Feuerwerk verboten und der Verkauf von Pyrotechnik komplett untersagt werden. Um die in vielen Städten zu beobachtenden Versammlungen um Glühwein-Verkäufe zu unterbinden, soll ab Mittwoch bis zum 10. Januar ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten.

Merkel sagte, die bisherigen Maßnahmen hätten nicht gereicht. Es sei wieder ein exponentielles Wachstum bei der Zahl der Neuinfektionen zu beobachten. Das Gesundheitssystem sei sehr stark belastet, mahnte die Kanzlerin. Das Ziel bleibe, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen auf maximal 50 zu bringen, um die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen. Davon hänge auch ab, wie es nach dem 10. Januar weitergehe, sagte sie. Am Sonntag lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut bei 169.

Kinder sollen dem Bund-Länder-Beschluss zufolge ab Mittwoch wo immer möglich zu Hause betreut werden. Dies gilt auch für Kindertagesstätten. Dem Beschluss zufolge soll nur eine Notfallbetreuung angeboten werden. Arbeitnehmer sollen möglichst im Homeoffice arbeiten. Merkel unterstrich erneut, dass jeder vor Besuchen an Weihnachten eine "Schutzwoche" mit möglichst wenig Kontakten einlegen sollte.

Die Beratungen dauerten gut eine Stunde. Es sei ein detaillierter, schneller und einvernehmlicher Abstimmungsprozess gewesen, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Weil Corona außer Kontrolle geraten sei, gebe es jetzt "keine halben Sachen", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Es sei Aufgabe der Regierung, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD): "Das Virus feiert keine stille Weihnacht."

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch

Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Kleine Familienrunden an Weihnachten, ein "stilles Silvester": Die ursprünglich geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen über den Jahreswechsel kommen nicht. Im Gegenteil: Noch vor Weihnachten geht Deutschland in einen neuen "harten Lockdown". Vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar gelten diese Regeln:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Grundsätzlich bleibt es auch über den Jahreswechsel bei der geltenden Kontaktbeschränkung: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Zuvor in Aussicht gestellte Lockerungen sollen eng begrenzt werden auf die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember. Dann können zusätzlich weitere vier Personen dazukommen, allerdings nur aus dem engsten Familienkreis. Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Von Reisen wird abgeraten.

SCHLIESSUNG VON GESCHÄFTEN UND SCHULEN
Ab Mittwoch schließen Geschäfte mit Ausnahme solcher für Waren des täglichen Bedarfs. Auch Schulen sollen schließen oder die Präsenzpflicht aufheben sowie Kita-Kinder wo immer möglich zu Hause betreut werden. Ausnahmen im Handel gibt es für Lebensmittel, darunter auch Wochenmärkte und Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Weihnachtsbaumverkauf. Auch Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Friseure und Kosmetiksalons müssen schließen.

GOTTESDIENSTE ZU WEIHNACHTEN
Für die Gottesdienste haben Bund und Länder konkrete Regelungen getroffen. Voraussetzung ist demnach, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, Masken auch am Platz getragen werden und nicht gesungen wird. Wird erwartet, dass Kirchen ausgelastet werden, muss eine Anmeldung eingeführt werden. Dies dürfte für Heiligabend überall notwendig werden, weil an dem Tag in der Regel die Kirchen voll sind. In den nächsten Tagen sollen mit den Kirchen erneut Gespräche geführt werden, "um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen", heißt es im Beschluss.

ALKOHOLVERBOT IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Mit wachsendem Argwohn hat die Politik das Zusammenkommen an Glühweinständen in den vergangenen Wochen beobachtet. Um dies zu unterbinden, soll bis zum 10. Januar ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten. Die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken von Restaurants bleibt erlaubt, aber der Verzehr vor Ort wird verboten.

"STILLES SILVESTER"
Ein "stilles Silvester" sei in diesem Jahr geboten, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Bundesweit soll es ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Feuerwerk auf frequentierten Plätzen wird verboten ebenso wie allgemein in diesem Jahr der Verkauf von Raketen und Böllern. Von Feuerwerk wird eindringlich abgeraten, auch wegen der Verletzungsgefahr und der hohen Belastung der Krankenhäuser infolge der vielen Covid-19-Erkrankten.

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Beschlüsse im Wortlaut:
https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/139-2020

Diese Corona-Auflagen gelten in Deutschland und in Mitteldeutschland:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/coronavirus-ausgangsbeschraenkung-kontaktverbot-100.html#sprung1


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