20.01.2023
Mitteldeutsche Kirche fordert klare Regeln bei Suizidbegleitung

Erfurt (epd). Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) warnt vor einer gesetzlich ungeregelten Freigabe der Sterbebegleitung in Deutschland.

Beihilfe zum Suizid in unserer auf individuellen Freiheiten beruhenden Gesellschaft dürfe nicht zu einer Normalform der Lebensbeendigung werden, teilte die Landeskirche am Donnerstag in Erfurt mit. Suizidprävention müsse oberste Priorität in der Gesellschaft bleiben und Pflichtthema in Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Sozial- und Gesundheitswesen sein.

Die aktuell anstehende Gesetzgebung zur Sterbebegleitung erfordere einen gesellschaftlichen Diskurs über die Frage, wie wir leben wollen, so die Landeskirche. Sterben sei Teil des Lebens. Dazu gehöre es, sich der Folgen bewusst zu sein, wenn das Lebensende der Unverfügbarkeit entzogen wird.

Es brauche die Einrichtung geschützter Orte, an denen Suizidwünsche geäußert und Begleitung erfahren werden könne. Eine völlige Freigabe des assistierten Suizids habe dagegen das Potenzial zu einer Entsolidarisierung gegenüber denen, die schwerstkrank seien, warnte die mitteldeutsche Kirche. Jeder Etablierung eines Menschenbildes, welches die unveräußerliche Würde des Menschen, mit dessen Selbstbestimmung gleichsetze, werde sie entschieden entgegentreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als verfassungswidrig eingeschätzt. Im Juni 2022 wurden fraktionsübergreifend Anträge in den Bundestag eingebracht, die eine Freigabe der Beihilfe zum Suizid gesetzlich regeln sollen.

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