26.11.2021
Neue Corona-Verordnungen: 3G in Gottesdiensten in Thüringen und Sachsen

Angesichts der stark gestiegenen Infektionszahlen und der bedrohlichen Krankenhausauslastung haben Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Brandenburg neue Corona-Verordnungen erlassen mit teils starken Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.

Viele Einrichtungen sind nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Auch für die kirchlichen Handlungsfelder sind einschneidende Einschränkungen vorgegeben.

In Thüringen und Sachsen unterliegen Gottesdienste in Räumen ab sofort der „3G-Zugangsbeschränkung“. Zugelassen sind danach ausschließlich Personen, die geimpft oder genesen sind oder ein negatives Testergebnis nachweisen können. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche.

Diese Zugangsbeschränkungen für Gottesdienste gelten nicht in Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Von staatlicher Seite wird in Thüringen und Sachsen darauf verwiesen, dass durch die 3G-Regelung in keiner Weise die Ausübung der Religionsfreiheit eingeschränkt werde. Gleichzeitig müssten – so das Votum – Kirchen selbst Interesse daran haben, die Besucher der Gottesdienste vor Infektionen zu schützen. Von der Seite der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland wird betont, dass die Regelungen zum Infektionsschutz wie z. B. zum konsequenten Tragen des qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes beim Singen usw. inzwischen bewährte Instrumente der Infektionsvermeidung sind. Gottesdienste bergen unter diesen Bedingungen kein höheres Ansteckungsrisiko als der Besuch im Supermarkt.

Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen für Gottesdienste, Kirchenmusik, Veranstaltungen, Kinder- und Jugendarbeit sowie Seelsorge in der EKM finden Sie auf der Corona-Webseite der Landeskirche: https://www.ekmd.de/aktuell/corona/


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