08.09.2022
Steinhäuser: Komplexität der Rechtsprechung erschwert Akzeptanz

Magdeburg (epd). Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, Albrecht Steinhäuser, sieht eine schwindende Akzeptanz von Rechtsnormen und Gerichtsurteilen in der Gesellschaft. Grund sei die zunehmende Komplexität von Gesetzen und Rechtsvorschriften, sagte Steinhäuser am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Damit falle es Menschen zunehmend schwerer, rechtliche Regelungen und Urteile zu durchdringen und sie dann auch zu akzeptieren, sagte der Oberkirchenrat. Am Mittwochabend sollte Steinhäuser in Magdeburg an einer Diskussionsrunde der Konrad-Adenauer-Stiftung unter dem Motto „Recht unter Druck? Zwischen “reiner Lehre„ und “Volksempfinden" teilnehmen.

Der Wunsch eines wachsenden Teils der Gesellschaft nach einfachen Antworten auf komplexe Fragen verleite unter anderem die Ränder des politischen Spektrums, daraus politisches Kapital zu schlagen, sagte der Theologe weiter. Dieser Teil der Bevölkerung erlebe die Anwendung von Recht „dann eher als Sicherung von Machtverhältnissen und 'Privilegien' derer 'da oben'“.

Steinhäuser betonte, dass es der Gesellschaft diene, wenn gegensätzliche Interessen friedlich beigelegt werden. Um einem Legitimitätsverlust von Recht und Rechtsprechung entgegenzuwirken, brauche es sowohl das Bewusstsein für diese Tatsache als auch eine entsprechende Kommunikation.

„Ohne die Stärke des Rechts entscheidet das Recht der Stärke“, sagte Steinhäuser. Die Mehrheit der Menschen, die das Recht und seine Anwendung kritisch hinterfragen, hätten an einem Recht der Stärke kein Interesse. Gleichzeitig müssten diejenigen, die Recht anwenden und sprechen, so kommunizieren, dass sie nicht nur von ihren Kolleginnen und Kollegen verstanden werden.

Albrecht Steinhäuser wurde 1962 in Eisenhüttenstadt geboren und studierte Theologie in Naumburg. Seit 2000 ist er Beauftragter bei Landtag und Landesregierung. Die Abgeordneten des Magdeburger Landtags wählte ihn Ende 2021 zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts. Er gehört dem Gericht damit als nichtjuristisches Mitglied für eine Amtszeit von sieben Jahre an.

epd-Gespräch: Lisa Konstantinidis

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